Prozessauftakt am Mittwoch in Klagenfurt
Am kommenden Mittwoch beginnt am Landesgericht Klagenfurt der Prozess gegen den Kärntner ÖVP-Obmann Josef Martinz, den Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher und die Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander.

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Den vieren wird in der sogenannten "Causa Birnbacher" das Verbrechen der Untreue vorgeworfen, es geht um ein Honorar von sechs Millionen Euro, das Birnbacher für seine "Beratung" des Landes beim Verkauf der Landesanteile der Hypo Alpe-Adria-Bank an die BayernLB bekommen hatte.
Richter Manfred Herrnhofer hat vorerst zehn Verhandlungstermine ausgeschrieben, mit einem Urteil wurde Anfang August gerechnet. Die Angeklagten beteuerten bisher ihre Unschuld. Im Fall einer Verurteilung drohen ihnen bis zu zehn Jahre Haft.
Schreiben rückdatiert
Ursprünglich hätte Birnbacher, der von Martinz und dem damaligen Landeshauptmann Jörg Haider 2007 mündlich beauftragt worden war, sogar zwölf Millionen bekommen sollen. Bezahlen sollte das Honorar aber die Kärntner Landesholding. Sie verwaltet die Eigentumsanteile des Landes an der Bank, trat daher formell auch als Verkäufer auf. Die Holding trat nachträglich in die Vereinbarung von Martinz und Haider mit Birnbacher ein. Ein entsprechendes Schreiben wurde einfach um ein Jahr rückdatiert.
Nach Bekanntwerden des Zwölf-Millionenhonorars wurde der Betrag - nicht zuletzt auf öffentlichen Druck - auf sechs Mio. reduziert. Die Landesholding überwies das Geld. Zudem ließen sich die Holding-Chefs einige Gutachten erstellen, die den Eintritt der Holding in die Vereinbarung als rechtlich zulässig bewerteten. Um die Honorarhöhe ging es dabei nicht.
Nach zwei Ermittlungsverfahren, die eingestellt wurden, brachte eine Anzeige die Erhebungen jedoch erneut ins Rollen. Der Düsseldorfer Gutachter Frank A. Schäfer wurde beauftragt, die Leistung Birnbachers zu überprüfen, er kam im vergangenen Jahr zu dem Schluss, dass ein Honorar von maximal 200.000 Euro angemessen gewesen wäre.
Im Jänner trat Martinz dann als Landesrat und Aufsichtsratsvorsitzender der Landesholding zurück. Begründung: Eine Anklage in der Causa Birnbacher stehe unmittelbar bevor. Offiziell wurde die Anklageerhebung dann aber erst zwei Monate später bekanntgegeben. Woher Martinz vorab davon wusste, ist bis heute ungeklärt. Ob Martinz im Falle einer erstinstanzlichen Verurteilung auch als Landesparteichef zurücktritt - oder wie sein ehemaliger Kollege in der Landesregierung, FPK-Chef Uwe Scheuch, auf die Rechtskraft eines Urteils hofft, war unklar. Im Falle eines Freispruchs hatte Martinz angekündigt, wieder in die Landesregierung zurückkehren zu wollen.













