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Zuletzt aktualisiert: 16.05.2012 um 17:19 UhrKommentare

Wirtschaftsprüfer entlastet Angeklagte

Laut Wirtschaftsprüfer und Confida-Geschäftsführer Walter Grojer unterscheidet sich der Eigenmittelbegriff im Bankwesengesetz von unternehmensrechtlichen Vorstellungen. Mit dieser Aussage am Mittwoch entlastet er die Angeklagten.

Richterin Sabine Roßmann

Foto © APARichterin Sabine Roßmann

Der Klagenfurter Wirtschaftsprüfer und Confida-Geschäftsführer Walter Grojer hat am Mittwochnachmittag bei der Fortsetzung des Kärntner Hypo-Prozesses am Landesgericht Klagenfurt die Angeklagten entlastet. Vom bankenrechtlichen Standpunkt betrachtet, könnte man den Vorzugsaktiendeal im Jahr 2004 als Eigenmittel bezeichnen, erklärte er in seiner Zeugenaussage. Denn der Eigenmittelbegriff im Bankwesengesetz unterscheide sich stark von der unternehmensrechtlichen Vorstellung, begründete Grojer seine Einschätzung.

Mittlerweile gebe es verschiedene Finanzvehikel, bei denen Eigenkapital kreiert und niemals eingezahlt worden sei. So finde man auch im österreichischen Bankwesen Eigenmittelmodelle, die sich nicht an betriebswirtschaftlichen Kriterien orientierten und die ebenfalls über Kredite finanziert worden seien, sagte der Zeuge. Das bedeute aber nicht, dass er selbst so handeln würde, meinte Grojer.

Er sei von der Auditor, die im Auftrag der Hypo ein Gutachten im Vorfeld der Ausgabe der Vorzugsaktien-Ausgabe erstellt hatte, um eine Stellungnahme gebeten worden und habe damals eine gruppeninterne Finanzierung dieser Aktien als Aufbringung von Eigenkapital ausgeschlossen. Diese Rechtsmeinung habe aber nicht Eingang in das genannte Gutachten gefunden, sagte Grojer.

Sein Kollege Alexander Greyer, der gemeinsam mit Deloitte den Konzernabschluss 2004 und 2005 geprüft hat, bestätigte, dass die Confida den Vorzugsaktiendeal aus wirtschaftlicher Sicht und nicht aus formaljuristischer Betrachtungsweise beurteilt habe und dass dieses Thema zwischen den beiden Standpunkten kontroversiell diskutiert worden sei. Er kenne solche Modelle von anderen Banken jedoch nicht, sagte er auf Nachfrage.

Die Zeugen hatten länger warten müssen, denn vorher lieferte sich der Angeklagte Hermann Gabriel mit Unterstützung der Anwälte einen Schlagabtausch mit dem Gutachter. Sie zogen die Schadensberechnung und Methode des Sachverständigen massiv in Zweifel und hinterfragten sie mit detailreichen Berechnungen.

Dabei musste der Sachverständige einräumen, dass es auch noch andere Konten als jene, die er überprüft hatte, gegeben habe. Das sei aber für seine Betrachtungen nicht wesentlich, meinte er und blieb dabei, dass seine Berechnungen und Methoden korrekt und angemessen seien. Der Beisitzer des Schöffensenats, Richter Manfred Herrnhofer, spielte den Ball an Gabriel zurück und fragte ihn, warum er das von ihm jetzt ins Spiel gebrachte Konto nicht früher vorgelegt habe. Gabriel meinte, er sei davon ausgegangen, dass sich die Unterlagen im Akt befänden.

Die Zeugeneinvernahmen in dem Verfahren sind damit vorerst abgeschlossen. Der Prozess wird am 24. Mai fortgesetzt, da sind die Schlussplädoyers und die Urteilsverkündung zu erwarten.


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Mit Schuldsprüchen und Haftstrafen von 2,5 bzw. 2 Jahren endete am Freit...Bewertet mit 4 Sternen

 

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