Gutachter im Kreuzfeuer der Verteidigung
Der Gutachter im Kärntner Hypo-Prozess III ist am Dienstagnachmittag am Landesgericht Klagenfurt mehrere Stunden lang im Kreuzfeuer der Verteidigung gestanden.

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Der Anwalt von Gerhard Kucher, Michael Rohregger, stellte den Antrag, den Sachverständigen, Karl Hengstberger, seiner Funktion zu entheben. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann wies den Antrag jedoch zurück.
Das Gutachten und die Antworten Hengstbergers hätten gezeigt, dass er seine Befugnisse überschritten, Wertungen Beweiswürdigungen vorgenommen und sich zur Rechtsfrage geäußert habe, begründete Rohregger seinen Antrag, dem sich die Verteidiger der anderen Angeklagten anschlossen. Zuvor hatte Rohregger versucht, das Gutachten zu zerpflücken. Er hielt Hengstberger unter anderem eine Passage vor, in der dieser feststellt, dass Kucher und der Mitangeklagte Hermann Gabriel "wissentlich unrichtige oder zumindest wissentlich irreführende schriftliche Erklärungen zum gegenständlichen Sachverhalt" (Aktiendeal zur Eigenmittelaufstockung, Anm.) abgegeben hätten. "Sind das Aussagen zum Wissensstand von Kucher und Gabriel?" wollte Rohregger wissen. "Hat Kucher wissentlich eine unrichtige Erklärung abgegeben?" präzisierte er. "Das weiß ich nicht", räumte der Gutachter ein.
Auf weitere Nachfragen sagte der Gutachter auch, dass er nicht ausschließen könne, dass es durch die Ausweitung des Kreditvolumens, die aufgrund der Eigenmittelerhöhung möglich war, auch positive Effekte in Form von Zinserträgen gegeben habe, wobei man hier aber Kreditausfälle ebenso berücksichtigen müsse. Daher könne man weder Gewinne noch Verluste der Hypo dieser Transaktion zuordnen, sagte Hengstberger.
Das Verfahren wird am Mittwoch mit der weiteren Erörterung des Gutachtens und der Befragung von zwei Zeugen fortgesetzt.













