Causa Birnbacher: Landesholding entlastet
Im Fall des Steuerberaters Birnbacher, der den Verkauf der Hypo Alpe Adria an die BayernLB begleitete, ist um ein Gutachten reicher. Ein Gutachter bescheinigt nun, dass die Kärntner Landesholding ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt habe.

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"Erleichterung" hat am Mittwoch in der Kärntner Landesholding (KLH) laut Vorstand Hans-Jörg Megymorez geherrscht ob des Ergebnisses eines von der Landesholding bestellten Gutachtens bezüglich der Auftragsvergabe der Verkaufsbegleitung der Kärntner Hypo an die Bayerische Landesbank durch den Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher. Gutachter Waldemar Jud spricht dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und AR-Chef Josef Martinz (V) darin zu, alle "Treuepflichten" und "Sorgfaltsanforderungen" erfüllt zu haben.
"Jud bekam von uns sämtliche internen Unterlagen und den Strafakt (ein Verfahren gegen den ÖVP-Obmann Martinz ist anhängig, Anm.) in der Causa übermittelt", sagte Megymorez zur APA. Der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Klagenfurt in der Sache war nicht angefügt. Am Dienstagabend tagte der Aufsichtsrat, der das Gutachten bestellt hatte. "Weder dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat sind Vorwürfe zu machen." Das Gutachten geht allerdings nicht auf die Höhe des Honorars von sechs Mio. Euro ein, das Birnbacher bekam.
Birnbacher war 2007 vom damaligen Landeshauptmann Jörg Haider und ÖVP-Landesrat Martinz als Privatpersonen engagiert worden, um den Verkauf der Landesanteile der Hypo-Alpe-Adria Bank zu begleiten. Dem damaligen Steuerberater des Kärntner ÖVP-Chefs wurden mehr als zwölf Mio. Euro Honorar zugesichert. Einen schriftlichen Vertrag gab es aber erst ein Jahr später - als Haider und Martinz die Forderung Birnbachers an die Landesholding weiterleiteten.
In diesem Vertrag, der der APA vorliegt, haben sich die Politiker derart rückversichert, dass sie nie zur Zahlung der Millionen herangezogen werden konnten. Die zu Rate gezogenen Gutachter konnten die zwölf Millionen nicht plausibel machen, Haider einigte sich mit Birnbacher schließlich auf die Hälfte des ursprünglichen Honorars, das von der Landesholding auch bezahlt wurde.
Die Rückdatierung der schriftlichen Beauftragung Birnbachers, die ursprünglich mündlich erfolgt war, sei laut Jud "juristisch unerheblich", so Megymorez. Es habe sich nur um die "Verschriftlichung" des bereits existenten mündlichen Vertrages gehandelt.
Schadenersatzforderungen gegen Birnbacher, wie sie Vorstand und Aufsichtsrat der Landesholding bereits öffentlich angedacht hatten, seien "für die Holding eine Gefahr": Jud empfiehlt, auf eine (Teil-)Rückforderung zu verzichten, weil Birnbacher dann "unter Umständen", so Megymorez, die ursprünglich vereinbarten zwölf Millionen Euro ausbezahlt werden müssten.













