BayernLB-Klage gegen Hypo-Mitarbeiterstiftung wird weiter geprüft
Die Prüfung der Klage BayernLB-Klage gegen die Hypo-Alpe Adria Mitarbeiter-Stiftung mit einem Streitwert von 50 Mio. Euro wird am 26 Jänner fortgesetzt, erklärte Richterin Charlotte Schillhammer bei der Auftaktverhandlung am Freitagabend.

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Beim Prozessauftakt am Freitag trugen die Klägervertreter vor, dass die bayrische Landesbank bei Kenntnis einiger Zusatzvereinbarungen zwei Käufe von Hypo-Aktien aus dem Jahr 2007 mit der Bank nicht geschlossen hätte. Die Vertreter der Hypo-Mitarbeiterstiftung wiesen dies zurück. Die BayernLB hätte ihrer Ansicht nach auf jeden Fall diese Aktienkäufe durchgezogen. 2007 übernahm die BayernLB die Kärntner Hypo, bereits zwei Jahre später musste die Bank notverstaatlicht werden.
Richterin Schillhammer will sich in der auf Jänner erstreckten vorbereitenden Verhandlung zwei Sachverständige - einen für Buchhaltung und einen für Wertpapierrecht - dazuholen, um die Schlüssigkeit der Klage über den umstritten Aktienkauf zu prüfen. Dann soll entschieden werden, ob die Klage abgewiesen wird oder der Prozess fortgesetzt wird.
Schillhammer ließ den Beitritt von Tilo Berlin zum Prozess zu, da er ein rechtliches Interesse nachweisen konnte. Ihn könnten Regressdrohungen treffen. Ob die Hypo Alpe Adria Bank und die B&Co Beteiligungsgmbh (ehemals die Berlin & Co Capital) als weitere Nebenintervenienten zugelassen werden, soll sich erst im Jänner klären.
Beim Prozesstag am Freitag konnten die Parteien des Zivilprozesses ihre Begehren vorbringen. Dabei erklärten die BayernLB-Rechtsanwälte, dass die Bank aufgrund von Nebenabreden über Vorzugsaktien von der Mitarbeiter-Stiftung arglistig getäuscht wurde. In der Stiftung waren die ehemaligen Bankbosse Wolfgang Kulterer und Tilo Berlin die Chefs, sodass sie über die Nebenabreden informiert gewesen sein müssten. Diese Vorzugsaktien hätten nach Ansicht der Bayern nicht zum Kernkapital der Bank dazugezählt werden dürfen, sodass sie die Kärntner Hypo gar nicht oder nicht zu diesem Preis gekauft hätten. Deshalb seien sie beim Abschluss der Kaufverträge mit der Mitarbeiter-Stiftung im Jahr 2007 arglistig getäuscht worden, führten die Rechtsanwälte von Binder Grösswang aus.
Die Rechtsvertreter der Mitarbeiter-Stiftung und der Rechtsvertreter von Tilo Berlin wiesen diese Darstellung erwartungsgemäß zurück. Die BayernLB wollte die Kärntner Hypo damals auf jeden Fall kaufen. Sie hätten in Gesprächen mit den Eigentümern und der Finanzmarktaufsicht mit ihren Milliarden geprotzt, sollte es Probleme bei der Hypo geben, trug der Rechtsvertreter der Mitarbeiter-Stiftung vor. So schoss etwa die BayernLB Kapital bei den Hypo-Töchtern in Kroatien nach, nachdem die kroatische Notenbank die Zustimmung für den Deal zunächst verweigert hatte, berichtete er. Deshalb fordert die Mitarbeiter-Stiftung eine Abweisung der Klage, mit der die Aktienverträge angefochten werden sollen.














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