Hypo: Staatsanwalt lässt Bilanz 2006 neu prüfen
Vorzugsaktien mit Put-Optionen bringen ehemalige Bank-Vorstände in Bedrängnis. Nun prüft die Staatsanwaltschaft, ob die Zinsen für die Veranlagung gerechtfertig waren.

Foto © Weichselbraun
Auf den Tag genau fünf Jahre ist es her, dass die damaligen Hypo-Vorstände Siegfried Grigg und Josef Kircher in einer Klagenfurter Anwaltskanzlei auf Milliardärswitwe Ingrid Flick trafen um mit ihr gemeinsam den Vertrag über Vorzugsaktien zu unterschreiben. Flick zeichnete damals nicht nur Bank-Aktien, sie unterzeichnete auch einen Passus, der ihr jederzeit die Rückgabe der Aktien erlaubte (Put-Option).
Nicht als einzige Hypo-Kundin wohlgemerkt. Für sie ein super Geschäft, für die Bank möglicherweise ein Verlust, wie es Ex-Hypo-Boss Wolfgang Kulterer in einer Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft darstellte. Welche rechtliche Qualität die sogenannten Put-Optionen tatsächlich haben, soll nun der Grazer Gerichtssachverständige Rudolf Kellermayr im Auftrag der Staatsanwaltschaft Klagenfurt prüfen. Laut der Beauftragung der Staatsanwaltschaft, die der Kleinen Zeitung vorliegt, besteht der Verdacht, dass die sechs Prozent Dividende für die Vorzugsaktien "zu hoch für schlichte Liquidität" waren und "daher zu einem Vermögensnachteil für die Hypo geführt haben."
Bemerkenswert an der Bestellung Kellermayrs ist allerdings noch ein Umstand: Für den Sachverhalt der 2004er Vorzugsaktien wurde Karl Hengstberger als Gutachter bestellt. In Staatsanwaltschaftskreisen wird dessen Qualifikation mittlerweile infrage gestellt.














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