Kulterer-Urteil im Hypo-Prozess nun schriftlich vorhanden
Seit Kurzem liegt die schriftliche Ausfertigung des Urteils um die Hypo Kärnten-Manager Wolfgang Kulterer, Gert Xander und Albin Ruhdorfer vor. Dies teilte das Landesgericht am Freitag mit.

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Am 29. März sind die ehemaligen Hypo Kärnten-Manager Wolfgang Kulterer, Gert Xander und Albin Ruhdorfer am Landesgericht Klagenfurt vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Nun liegt die schriftliche Ausfertigung des Urteils vor, wie das Landesgericht am Freitag mitteilte.
Das mehr als 100 Seiten umfassende Urteil ist den Prozessparteien zugestellt worden. Damit kann die Staatsanwaltschaft die Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof einbringen. Eine solche hatte Ankläger Andreas Höbl noch im Gerichtssaal angekündigt.
Die Anklage hatte den Angeklagten vorgeworfen, der maroden Fluglinie Styrian Spirit und dem Privatdetektiv Dietmar Guggenbichler Darlehen gewährt und dabei ihre Befugnisse wissentlich missbraucht zu haben. Sowohl die Firma als auch der Detektiv hätten aufgrund fehlender Sicherheiten die Kreditsummen in der Höhe von insgesamt 2,15 Mio. Euro nie erhalten dürfen. Für den Staatsanwalt war Kulterer Bestimmungstäter, Xander der unmittelbare Täter und Ruhdorfer Beitragstäter.
Der Richter betrachtete es wegen diverser Zeugenaussagen als erwiesen, dass keiner der Angeklagten auf die Sachbearbeiter Druck ausgeübt habe, in den zwei Kreditfällen eine positive Entscheidung zu treffen. Diese hätten bei einer negativen Beurteilung der Anträge auch keinerlei dienstrechtlichen Konsequenzen zu fürchten gehabt, so der Richter. Weiters hätten sich die Kreditgeber im Fall der Styrian Spirit auf positive Gutachten von Wirtschaftsprüfern verlassen und beim Fall Guggenbichler auf die Sachkenntnis ihrer Mitarbeiter vertrauen können.
Haftentschädigung
Kulterers Rechtsanwalt Ferdinand Lanker ist zuversichtlich, dass das Urteil vom Oberstengerichtshof bestätigt wird. "Wenn es rechtskräftig ist, werden wir wir angekündigt eine Haftentschädigung für Wolfgang Kulterer fordern", so Lanker.













