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Zuletzt aktualisiert: 13.01.2011 um 17:17 UhrKommentare

Grasser-Anwalt: 88-Jährige nicht verfügungsberechtigt

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser dementierte am Donnerstag über seinen Anwalt, bei Genussscheinen der Kärnter Hypo-Alpe Adria mitgeschnitten zu haben. Auch sei es falsch, dass eine 88-Jährige Verwandte eines Grasser-Freundes als Berechtigte des Kontos aufscheine.

Karl-Heinz Grasser und sein Anwalt Manfred Ainedter

Foto © APAKarl-Heinz Grasser und sein Anwalt Manfred Ainedter

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser dementiert einmal mehr den Vorwurf, dass er bei Genussscheinen der Kärnter Hypo-Alpe Adria mitgeschnitten haben könnte. Auch sei es falsch, dass bei dem profitablen Genussschein-Investment neben Grassers Schwiegermutter eine 88-Jährige Verwandte eines Grasser-Freundes als Berechtigte des Kontos aufscheint, wie das Magazin "News" in der heutigen Ausgabe berichtet. Die 88-jährige Irma T. war nicht zeichnungsberechtigt, was mittlerweile auch gegenüber den Behörden klargestellt wurde, so Grasser-Anwald Manfred Ainedter am Donnerstag zur APA. Autorisiert war demnach einzig und allein die Schwiegermutter von Grasser, Marina Giori Lhota, betonte der Anwalt.

"News" berichtet, dass für Staatsanwalt Norbert Denk der Verdacht besteht, dass in Wahrheit Grasser selber die Transaktion zu Gute gekommen sei. "Es besteht der Verdacht, dass der Hypo-Genussschein über 500.000 Euro trotz des angeführten Treuhandverhältnisses zu Marina Giori Lhota und Irma T. tatsächlich für Mag. Grasser gezeichnet und auch der Gewinn von diesem lukriert wurde", zitiert das Magazin den Staatsanwalt. Grasser wiederum verliert schön langsam die Geduld mit der Justiz, der anderorts vorgeworfen wird, den Ex-Minister zu schonen. Grasser unterstellte der Justiz zuletzt "Willkür" in seiner Causa und forderte raschere Ermittlungsschritte ein.


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Serie "Die Akte Hypo"

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