Kulterer-Anwalt will Finanzprokuratur klagen
Der Rechtsanwalt des ehemaligen Hypo-Vorstandschefs Wolfgang Kulterer, Ferdinand Lanker, hat am Sonntag angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Finanzprokuratur einzuleiten.

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Lanker sieht in der Veröffentlichung des Namens jenes Bankkunden, der 2005 in Liechtenstein von Kulterer drei Mio. Euro in bar erhalten hat, einen Bruch des Bankgeheimnisses und der Verschwiegenheitspflicht. Der Anwalt hatte im Dezember 2010 gegenüber der CSI Hypo erklärt, der Waffenproduzent Gaston Glock sei der Empfänger des Geldes gewesen.
Er und sein Mandant Kulterer hätten sich stets an das Bankgeheimnis und eine von Kulterer mit der Hypo Alpe Adria Bank abgeschlossenen Verschwiegenheitspflicht gehalten, betonte Lanker in einer Aussendung. Aufgrund strafrechtlich relevanter Vorwürfe habe man den Rechtsanwalt Leo Grötschnig von der Kanzlei Guido Held am 9. Dezember mündlich über den tatsächlichen Sachverhalt informiert. Dazu sei auch eine schriftliche Unterlage ausgehändigt sowie die Staatsanwaltschaft Klagenfurt verständigt worden.
Daher werde man gegen den Leiter der Finanzprokurator, Wolfgang Peschorn und die Verantwortlichen in der CSI Hypo rechtliche Schritte wegen Amtsmissbrauch, Rufschädigung, Kreditschädigung und Verleumdung einleiten. Peschorn selbst wollte zu den Vorwürfen Lankers nicht Stellung nehmen.













