Hypo-U-Ausschuss: Keine Vorsitzführung durch Richter
FPK und SPÖ Kärnten sprechen sich gegen die Vorsitzführung durch einen Richter beim Hypo-Untersuchungsausschus aus. Weitgehend Einigkeit besteht dafür über die Änderung der Geschäftsordnung.

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Die FPK ist ebenso wie die Kärntner SPÖ gegen eine Vorsitzführung des Hypo-Untersuchungsausschusses durch einen Richter. Das erklärte der dritte Landtagspräsident Johann Gallo am Dienstag bei einer Pressekonferenz. Großteils dürfte für die Änderung der Geschäftsordnung jedoch Einigkeit zwischen den Landtagsparteien herrschen. Gallo rechnet mit einem einstimmigen Beschluss und kündigte eine rasche Beweisaufnahme an.
Änderungen
So soll dem Ausschuss-Vorsitzenden verpflichtend einen Rechtsbeistand zur Seite gestellt werden, da der Vorsitzende selbst über kein juristisches Fachwissen verfüge, erklärte der Obmann des Rechts- und Verfassungsausschusses im Kärntner Landtag, Gernot Darmann. Weiters will die FPK, dass Zeugen ausschließlich mit Begründung vorgeladen werden dürften. Diese sollen jedoch nicht mehr die Möglichkeit haben, sich dem Erscheinen und der Aussage zu entziehen. Für diesen Fall soll sich der Ausschuss dann an das Gericht wenden können, das die notwendigen Schritte, wie Strafen und Vorführung durch Sicherheitsorgane veranlassen kann.
Man habe sich dabei an die Verfahrensordnung des Nationalrates angelehnt, um eine rasche Genehmigung durch den Bund zu erreichen. Die von den Grünen geforderte Bestimmung nach mehr Minderheitenrechten im U-Ausschuss soll in einer zweiten Stufe zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert werden, sagte Gallo. "Das hat im Moment nicht Priorität", erklärte er. Man wolle aus der Erfahrung dieses Ausschusses später weitere Verbesserungen erzielen. Gallo stellte sich hinter den Vorsitzenden des U-Ausschusses, Stephan Tauschitz (V), der zuletzt ins Kreuzfeuer der Kritik geraten war. SPÖ und Grüne verlangten sogar seine Ablöse. "Man wird ihn an seiner Arbeit messen", meinte der FPK-Politiker.













