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Zuletzt aktualisiert: 04.04.2012 um 20:03 UhrKommentare

Aus für 40 Geschäfte am Sonntag

Kompromiss der Sozialpartner schränkt Sonntagsöffnung im Sommer in den Tourismusgemeinden ein. 40 Geschäfte müssen künftig schließen.

Foto © Fotolia/Eisenhans

M it der Sonntagsöffnung der Geschäfte in Tourismusgemeinden galt Kärnten schon immer als eines der liberalsten Bundesländer. Nicht nur Touristen schätzten es, an Sonntagen von Mai bis September Lebensmittel einkaufen zu können, auch die Einheimischen machten davon ausgiebig Gebrauch. So war es nur eine Frage der Zeit, dass dem Kundenservice zumindest teilweise ein Riegel vorgeschoben wurde. Das ist nun mit der Einigung der Sozialpartner von Gewerkschaft und Handel der Fall. Es fehlt nur noch die Unterschrift von Landeshauptmann Gerhard Dörfler, dann kann die neue Verordnung in Kraft treten.

"Es war ein Kompromiss", gibt der Geschäftsführer der Sparte Handel, Nikolaus Gstättner, unumwunden zu. Stein des Anstoßes seien Anzeigen gewesen, wonach in den Geschäften am Sonntag nicht nur Waren des täglichen Bedarfs verkauft wurden, sondern auch Waschmittel, Hundefutter, Campingstühle oder mehr als vier Rollen Klopapier. Laut Bundesverordnung hätten diese Waren abgedeckt oder im Geschäft versteckt werden sollen, um sie dem Zugriff der Kundschaft zu entziehen.

Für Gstättner eine Verordnung, die nicht den Lebensumständen entspräche. Zweites Problem, das laut Sparte Handel den Wettbewerb verzerrte: Mit der Sonntagsöffnung überschritten manche Geschäfte die erlaubten 72 wöchentlichen Öffnungszeiten.

Zeitliche Einschränkung

Laut Kompromiss dürfen Kunden in den offenen Geschäften künftig ohne Beschränkung zugreifen, dafür gibt es jetzt anderweitige Einschränkungen: Geschäfte dürfen am Sonntag nur noch in Gemeinden öffnen, die mehr als 40.000 Nächtigungen zusammenbringen und wo die Wertschöpfung zum Großteil aus dem Tourismus stammt.

Für rund 40 Handelsbetriebe bedeutet dies das Aus für den offenen Sonntag und damit erhebliche Umsatzeinbußen. Sie haben im Vertrauen investiert, sonntags verkaufen zu dürfen. In Eberndorf, Sittersdorf, Feistritz ob Bleiburg oder Arnoldstein müssen die Rollläden künftig am Sonntag geschlossen bleiben.

Doch das ist nicht die einzige Einschränkung, die sich als Folge des Sozialpartnerpapiers ergibt: Statt von 1. Mai bis Ende September, dürfen die Geschäfte erst mit Christi Himmelfahrt öffnen und müssen bereits in der ersten Hälfte im September schließen (ein Monat weniger) - ungeachtet der Bemühungen im Tourismus, die Saison zu verlängern. "Der Mai ist für den Kärntner Tourismus ohnehin nicht relevant", glaubt Gstättner. und verweist auf die Arbeitnehmervertreter: "Die Gewerkschaft ist auf der Bremse gestanden."

Dass Landeshauptmann Gerhard Dörfler den Vorschlag von Gewerkschaft und Wirtschaftskammer unterschreiben wird, gilt als sicher, da er Auftraggeber für das Sozialpartnerpapier war.

Die Hände reiben können sich Besitzer der Tankstellenshops. Sie dürfen weiterhin ungehindert an Sonn- und Feiertagen, oft zu überhöhten Preisen, verkaufen.

ELISABETH TSCHERNITZ-BERGER

Sonntagsöffnung wird eingeschränkt

In folgenden Gemeinden ist die Öffnung der Geschäfte am Sonntag im Sommer erlaubt:

Bezirk Feldkirchen: Gemeinde Ossiach, Reichenau, St. Urban, Steindorf am Ossiacher See

Bezirk Hermagor: Gemeinde Gitschtal, aus der Stadtgemeinde Hermagor - Pressegger See folgende Ortschaften: Obervellach, Presseggen, Sonnenalpe Nassfeld, Tröpolach. Aus der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen die Ortschaften Kötschach und Mauthen, Gemeinde Lesachtal

Bezirk Klagenfurt-Land: Gemeinde Keutschach, Krumpendorf, Maria Wörth, Pörtschach. Aus der Marktgemeinde Schiefling die Ortschaft Schiefling, Techelsberg

Bezirk Spittal: Gemeinde Bad Kleinkirchheim, Großkirchheim, Flattach. Aus der Gemeinde Heiligenblut die Ortschaft Hof und Winkl, Mallnitz, Millstatt. Aus der Stadtgemeinde Radenthein die Ortschaft Döbriach, Marktgemeinde Rennweg. Aus der Marktgemeinde Seeboden die Ortschaft Seeboden, Gemeinde Weißensee

Bezirk Villach-Land: Aus der Gemeinde Afritz am See die Ortschaft Afritz, Gemeinde Feld am See, aus der Marktgemeinde Finkenstein die Ortschaften Faak, Finkenstein und Gödersdorf. Aus der Gemeinde Stockenboi die Ortschaft Zlan, aus der Marktgemeinde Treffen die Ortschaften Annenheim, Kanzelhöhe, Sattendorf und Treffen, Gemeinde Velden

Stadt Villach: Aus der Stadt Villach die Ortschaften Drobollach am Faaker See, Egg am Faaker See und St. Andrä

Bezirk Völkermarkt: Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See.

Im Winter: Afritz, Bad Kleinkirchheim, Großkirchheim, Flattach, Heiligenblut, Tröpolach, Nassfeld, Krems, Mallnitz, Annenheim, Kanzelhöhe, Sattendorf, Treffen, Reichenau, Rennweg, Weißensee, Klipptitztörl, Rieding und St. Stefan/Lavanttal

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