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Zuletzt aktualisiert: 21.02.2009 um 12:14 UhrKommentare

Schweiz: Gericht verbietet Herausgabe von UBS-Daten

Die Schweizer Behörden bemühen sich, das Bankgeheimnis zu wahren - dafür könnte es allerdings bereits zu spät sein.

Foto © AP

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat die Herausgabe von Bankunterlagen an die US-Behörden zunächst verboten. Allerdings seien die ersten Daten bereits an die US-Behörden verschickt worden, hieß es sowohl bei der Schweizer Großbank UBS als auch bei der Finanzmarktaufsicht (Finma), einer von der Regierung unabhängigen Behörde. Unterdessen wurden am Samstag Rufe nach Konsequenzen des Skandals vor allem für die führenden Manager der Bank deutlich.

Verfügung. Die vorläufige Verfügung des Gerichts bezieht sich sowohl auf die im Rahmen einer Einigung zwischen der UBS und den US-Steuerbehörden angesprochenen Daten von bis zu 300 US-Kunden als auch die neuen Daten von 52.000 weiteren Konten bei der Schweizer Bank. Es lägen seit dem vergangenen Mittwoch acht Klagen von Betroffenen gegen die Entscheidung der Schweizer Finanzmarktaufsicht zur Freigabe der ersten Daten vor. Bis zum 24. Februar erwartet das Gericht Stellungnahmen der Bank und der Finma-Behörde.

Steuerbetrug. Nach dem Bericht haben die Kläger geltend gemacht, dass die Freigabe ihrer Daten das Ergebnis eines von den USA im Juni ergangenen Amtshilfeverfahrens vorwegnehme. Finanzminister Hans-Rudolf Merz hatte am Donnerstag erklärt, es handle sich um Fälle von Steuerbetrug, die auch in der Schweiz strafbar seien.

Strafe. Die UBS hatte sich bereiterklärt, 780 Millionen Dollar (619 Mio Euro) an Strafen zu zahlen. Damit wollten die US-Justizbehörden vorerst auf Anklagen verzichten. Die Weitergabe der Daten war als Bruch des Schweizer Bankgeheimnisses gebrandmarkt worden.

Rechtfertigung. Finma-Sprecher Alain Bichsel rechtfertigte am Samstag die Weitergabe der Daten. Man habe korrekt gehandelt, sagte er der Schweizer Nachrichtenagentur SDA. "Die Daten sind seit dem 18. Februar übermittelt. Und wir haben nicht vor, weitere Daten herauszugeben", sagte Bichsel. Die UBS sei durch das von den US-Steuerbehörden angedrohte Strafverfahren "unmittelbar und ernsthaft in ihrer Existenz gefährdet" gewesen.

Haftungs- und strafrechtliche Folgen. Dagegen sagte der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Christoph Bandli, dem Schweizer Radio DRS, die Herausgabe der Daten könnte Haftungs- und strafrechtliche Folgen haben. Die Schweizer Bankiervereinigung hält das Vorgehen der Finanzmarktauftsicht bei der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA für rechtmäßig. Dem Finanzplatz entstehe dadurch kurzfristig ein Rufschaden, der aber nicht bewertbar sei.

Rücktritts-Forderungen. Der ehemalige Vorsitzende des Rechtsausschusses der Parlamentarischen Versammlung im Europarat, der Tessiner Politiker und Jurist Dick Marty, forderte im Schweizer Fernsehen den Rücktritt jener UBS-Chefs, die für die jetzige Situation verantwortlich seien. Ähnlich äußerten sich Vertreter fast aller Parteien.


Fakten

Das Bankgeheimnis wird seit den 60er Jahren im In- und Ausland, besonders von Deutschland und Frankreich, kritisiert, auch wegen des Auftauchens von Diktatoren-geldern auf Konten in der Schweiz oder im Zusam-menhang mit nicht zu-rechenbarem Vermögen von Holocaust-Opfern oder mit der internationalen Terror-finanzierung. Versuche, es einzuschränken, schlugen bisher fehl. Es soll sogar in der Verfassung verankert werden. Und die Unter-scheidung Betrug -Hinter-ziehung müsse fallen. Doch darauf stützt sich Schweizer Reichtum.

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