Schweiz: Gericht verbietet Herausgabe von UBS-Daten
Die Schweizer Behörden bemühen sich, das Bankgeheimnis zu wahren - dafür könnte es allerdings bereits zu spät sein.

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Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat die
Herausgabe von Bankunterlagen an die US-Behörden zunächst verboten.
Allerdings seien die ersten Daten bereits an die US-Behörden
verschickt worden, hieß es sowohl bei der Schweizer Großbank UBS als
auch bei der Finanzmarktaufsicht (Finma), einer von der Regierung
unabhängigen Behörde. Unterdessen wurden am Samstag Rufe nach
Konsequenzen des Skandals vor allem für die führenden Manager der
Bank deutlich.
Verfügung.
Die vorläufige Verfügung des Gerichts bezieht sich sowohl auf die
im Rahmen einer Einigung zwischen der UBS und den US-Steuerbehörden
angesprochenen Daten von bis zu 300 US-Kunden als auch die neuen
Daten von 52.000 weiteren Konten bei der Schweizer Bank. Es lägen
seit dem vergangenen Mittwoch acht Klagen von Betroffenen gegen die
Entscheidung der Schweizer Finanzmarktaufsicht zur Freigabe der
ersten Daten vor. Bis zum 24. Februar erwartet das Gericht
Stellungnahmen der Bank und der Finma-Behörde.
Steuerbetrug.
Nach dem Bericht haben die Kläger geltend gemacht, dass die
Freigabe ihrer Daten das Ergebnis eines von den USA im Juni
ergangenen Amtshilfeverfahrens vorwegnehme. Finanzminister
Hans-Rudolf Merz hatte am Donnerstag erklärt, es handle sich um Fälle
von Steuerbetrug, die auch in der Schweiz strafbar seien.
Strafe.
Die UBS hatte sich bereiterklärt, 780 Millionen Dollar (619 Mio
Euro) an Strafen zu zahlen. Damit wollten die US-Justizbehörden
vorerst auf Anklagen verzichten. Die Weitergabe der Daten war als
Bruch des Schweizer Bankgeheimnisses gebrandmarkt worden.
Rechtfertigung.
Finma-Sprecher Alain Bichsel rechtfertigte am Samstag die
Weitergabe der Daten. Man habe korrekt gehandelt, sagte er der
Schweizer Nachrichtenagentur SDA. "Die Daten sind seit dem 18.
Februar übermittelt. Und wir haben nicht vor, weitere Daten
herauszugeben", sagte Bichsel. Die UBS sei durch das von den
US-Steuerbehörden angedrohte Strafverfahren "unmittelbar und
ernsthaft in ihrer Existenz gefährdet" gewesen.
Haftungs- und strafrechtliche Folgen.
Dagegen sagte der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts,
Christoph Bandli, dem Schweizer Radio DRS, die Herausgabe der Daten
könnte Haftungs- und strafrechtliche Folgen haben. Die Schweizer
Bankiervereinigung hält das Vorgehen der Finanzmarktauftsicht bei der
Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA für rechtmäßig. Dem
Finanzplatz entstehe dadurch kurzfristig ein Rufschaden, der aber
nicht bewertbar sei.
Rücktritts-Forderungen.
Der ehemalige Vorsitzende des Rechtsausschusses der
Parlamentarischen Versammlung im Europarat, der Tessiner Politiker
und Jurist Dick Marty, forderte im Schweizer Fernsehen den Rücktritt
jener UBS-Chefs, die für die jetzige Situation verantwortlich seien.
Ähnlich äußerten sich Vertreter fast aller Parteien.
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Hintergrund
Fakten
Das Bankgeheimnis wird seit den 60er Jahren im In- und Ausland,
besonders von Deutschland und Frankreich, kritisiert, auch wegen des
Auftauchens von Diktatoren-













