Kurzarbeit: Neues Gesetz kommt nächste Woche ins Parlament
Die neue Kurzarbeitsregelung wird nächste Woche im Nationalrat behandelt. Eckpunkte sind die Verlängerung des Gesamtzeitraums und eine stärkere Verringerung der Arbeitszeit sowie die Kombination mit Weiterbildungsmaßnahmen.

Foto © ReutersÖGB-Präsident Erich Foglar.
Die Eckpunkte der neuen Kurzarbeitsregelung sind ausverhandelt und werden nächste Woche im Nationalrat eingebracht. Beschlossen soll die Neuregelung im Februar werden. Laut
ÖGB-Präsident Erich Foglar wird der Durchrechnungszeitraum für die Arbeitszeitverringerung verlängert. Die Arbeitszeit kann künftig um mehr als 80 Prozent verringert werden, sagte Foglar der APA. Ebenfalls fix ist die angepeilte Verlängerung der Kurzarbeit auf
maximal 18 Monate. Die genauen Richtlinien soll der Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice (AMS) festlegen.
Verlängerung des Zeitraums. Die Ausdehnung der Kurzarbeit werde in mehreren Tranchen und "maßgeschneidert danach, was die Unternehmen brauchen", erfolgen, so Foglar. Entscheidend sei dabei, dass man unter die bisherigen 20 Prozent der Normalarbeitszeit gehen könne, "und vor allem über einen längeren Durchrechnungszeitraum". Bisher konnte die Arbeitszeit in einem Durchrechnungszeitraum von vier Wochen bzw. einem Monat auf maximal 80 Prozent der Wochenarbeitszeit verringert werden.
Weiterbildung möglich. Als wesentlich bezeichnete Foglar die neue "Kombinierbarkeit mit Weiterbildung": "Derzeit ist das ausgeschlossen - entweder ich habe Kurzarbeit oder ich bin in einer Bildungsmaßnahme. Nun gelte es, das zu verknüpfen. Betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen werden hier ein Schwerpunkt sein." Wichtiges Anliegen ist dem ÖGB auch, dass Kurzarbeitsvereinbarungen auf Basis einer Vereinbarung der Kollektivvertragspartner stattfinden.
Alternative zu Arbeitslosigkeit. Für den ÖGB-Präsidenten ist Kurzarbeit "noch immer das tauglichste Mittel, die Menschen im Betrieb zu halten und den Einkommensverlust, gemessen an dem, was die Arbeitslose beträgt, gering zu halten". Auch der Aufwand im AMS für einen Kurzarbeiter betrage "weniger als ein Drittel als für einen Arbeitslosen", so Foglar.













