Zu wenig Anbieter-Wechsel - Tarife intransparent
Rechnungen für Kunden "unleserlich" - Regulator will höhere und umsatzbezogene Strafen - Boltz gegen Mehrwertsteuerhalbierung

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Das Wechselverhalten der heimischen Strom- und Gaskunden ist so
niedrig ausgeprägt, dass die Energieversorger dadurch gar keinen
Druck verspüren, Energie günstiger anzubieten - und umgekehrt
behindern intransparente Tarife und unverständliche Strom- und
Gasrechnungen einen Anbieterwechsel durch die Verbraucher.
Zu wenige Wechsler.
"Für eine preisdämpfende Wirkung gibt es zu wenig Wechsler in
Österreich", meinte E-Control-Geschäftsführer Walter Boltz am Montag
in einem Pressegespräch. Bei Haushaltskunden hätten bisher bei Strom
erst circa 260.000 oder 6,6 Prozent ihren Lieferanten gewechselt, bei
Gas 48.000 oder 3,8 Prozent. Samt Gewerbe und Industrie hätten seit
Beginn der Liberalisierung der beiden Märkte insgesamt rund 470.000
Kunden (8,4 Prozent) einen günstigeren Strom- und rund 53.000 (4,0
Prozent) einen günstigeren Gaslieferanten gewählt. "Dabei", so der
Leiter Volkswirtschaft der E-Control, Johannes Mayer, "interessieren
sich 20 bis 30 Prozent grundsätzlich für einen Wechsel."
"Ein Spielplatz für Marktbehinderung".
Der "komplizierte Wechselprozess" im Energiesektor sei "ein
Spielplatz für Marktbehinderung", kritisierte Boltz. So werde zwar
von den EVU eine Image-Werbung betrieben, aber keine Preiswerbung.
Innovative Vertriebskanäle, etwa Online-Abschlüsse, würden
verhindert: "Man kann Bücher kaufen und eine Reise buchen im
Internet, nicht aber den Energieanbieter wechseln."
Intransparente Rechnungen.
Die Rechnungen für Endkunden seien "weiterhin intransparent" und
"teils unzureichend", monierte Boltz. Insgesamt gebe es rund 170
verschiedene Rechnungen in Österreich. Abschlägige Bescheide dazu
würden von EVU beeinsprucht, womit das Thema bis zu ein, zwei Jahre
lang bei den Höchstgerichten lande. Hauptursache des noch immer nicht
funktionierenden Wettbewerbs sei die unbefriedigende Situation beim
Unbundling. Als Vorbild für die Entflechtung nannte Boltz die EVN.
Aktion scharf.
Bei der geplanten "Aktion scharf" werde man bei
Verteilnetzbetreibern bei unzureichendem Unbundling Missstände auch
durch öffentliche Kundmachung brandmarken, kündigte Mayer an -
zumindest so weit dies der Datenschutz zulasse. Ansonsten habe die
E-Control nicht viel Handhabe. Derzeit würden Verstöße von manchen
Unternehmen als "Kavaliersdelikt" angesehen. Das verpflichtende
Unbundling müsse detailliert vorgegeben werden, "in der EU-Richtlinie
stehen dazu nur vier Absätze". Darüber hinaus sei auch eine
"glaubwürdige Rechtsdurchsetzung" vonnöten.
Zu niedrige Strafe.
So seien etwa die Strafsanktionen viel zu niedrig. Derzeit lägen
die Maximalstrafen bei 14.600 Euro bei Gas und bei 50.000 Euro bei
Strom, "das ist Portokasse". Wie auch international üblich sollten
die Sanktionen umsatzbezogen sein, etwa in Höhe von drei, vier, fünf
bis zu zehn Prozent des Umsatzes. Höhere Strafen sollten nicht die
Energie-Control als Behörde sondern das Kartellgericht verhängen.
Mehrwertsteuer-Halbierung.
Von einer Mehrwertsteuer-Halbierung auf Strom, wie dies der
steirische ÖVP-Chef Landeshauptmannstellvertreter Hermann
Schützenhöfer im August zur Abfederung der Teuerung gefordert hatte,
hält Boltz "nichts", wie er am Rande zur APA sagte: "Das würden die
Steuerzahler dann erst wieder durch die Hintertür zahlen." Für
überlegenswert hält er dagegen Modelle, sozial Bedürftigen ihre
Stromrechnung zum Teil zu refundieren, orientiert etwa an den 200.000
bis 300.000 Telefon- bzw. Rundfunk-Grundgebühr-Befreiten. Denen wäre
mit beispielsweise 100 Euro im Jahr schon viel geholfen, so Boltz.













