Sparen beim Zahlen im Internet
Wer "online" seine Rechnungen zahlt, braucht keinen Zahlschein und spart sich dadurch Gebühren.
Seit die Banken für Schaltertätigkeiten Gebühren verrechnen, sind viele Kunden auf Online-Banking umgestiegen. Täglich werden es mehr. Schließlich kostet die Überweisung auf diesem Weg nichts. Man kann sie rund um die Uhr bequem von zuhause aus erledigen. Vorausgesetzt man hat einen Computer, der auch online ist. Große Dienstleistungs-Unternehmen, darunter Versicherungen oder Telekabel haben sich noch nicht auf das neue Bankverhalten ihrer Kunden eingestellt. Sie bieten entweder die Zahlung per Einzugsermächtigung an, oder die mit einem Zahlschein. Die Zahlscheingebühr wird auf die Rechnung draufgeschlagen. Diese Gebühr wird extra angeführt. Eine Zahlungserinnerung via E-Mail gibt es im Angebot nicht.
Findige Konsumenten. Findige Konsumenten überweisen den Betrag online exklusive Gebühr für den am Postweg zugeschickten Zahlschein. Und befinden sich damit in einer gesetzlichen Grauzone. "Immer wieder regt sich wer über zusätzliche Zahlschein-Gebühren auf. Wir raten, auf eine Einzugsermächtigung umzustellen oder die Gebühr in Kauf zu nehmen", sagt Josefine Traunik, Leiterin des Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten. Die Skepsis gegenüber Einzugsermächtigungen nehme ständig ab. Der Kunde sei aber gefordert, die Abbuchungen seines Kontos zu überprüfen. "Innerhalb von zwei Wochen nach einer falschen Abbuchung kann man sich den Betrag über die Bank zurückholen", erklärt Traunik.
Zahlschein-Gebühr. Mit den Zahlschein-Zahlverweigerern kann sie sich nicht anfreunden. "Obwohl mir kein Fall bekannt ist, in dem ein Unternehmen außer der Telekom die Zahlschein-Gebühr eingeklagt hat." Es gäbe erst einen Präzedenzfall - jenen der Telekom. "Im Jahr 2000 entschied der Oberste Gerichtshof, dass die zusätzlichen Gebühren für Zahlscheine dem Kunden bei einer Telekom-Rechnung zumutbar sind."














