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Zuletzt aktualisiert: 28.09.2007 um 10:36 Uhr

Sprachkurse von der Steuer absetzen

Tipp der Arbeiterkammer Kärnten: Arbeitnehmer können Sprachkurse für berufliche Fortbildung von Steuer absetzen.

Mit dem Semesterbeginn bei Erwachsenenbildungseinrichtungen belegen auch viele Arbeitnehmer wieder Fremdsprachenkurse. Die Arbeiterkammer Kärnten weist darauf hin, dass Kursgebühren für Sprachkurse unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden können.

Absetzen. Fremdsprachenlehrgänge sind erfahrungsgemäß hoch frequentiert, da immer mehr Arbeitnehmer für die Ausübung ihres Berufes eine oder mehrere Fremdsprachen benötigen. Die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass solche Fortbildungskurse sowie alle damit anfallenden weiteren Kosten unter bestimmten Bedingungen beim jährlichen Lohnsteuerausgleich absetzbar sind.

Als Faustregel gilt: Absolviert ein Arbeitnehmer einen Sprachkurs allgemeiner Natur, ist dieser nur dann absetzbar, wenn die Fremdsprache bei der beruflichen Tätigkeit zumindest fallweise benötigt wird. Beispiele dafür: Fremdsprachliche Grundkenntnisse für Kellner, Sekretäre, Verkäufer oder Telefonisten. Eine steuerliche Berücksichtigung der Kurse ist auch dann möglich, wenn es sich um einen be-rufsspezifischen Sprachkurs handelt. Darunter würde beispielsweise ein Englisch-Kurs für Informatiker fallen.

Abzugsfähig im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung sind prinzipiell die Kurs- und Prüfungsgebühren selbst sowie die Kosten für Kursunterlagen und Kopien. Fallen Fahrtkosten zum Kursort an, sind auch diese absetzbar. Auch die Kosten für die Unterbringung am Kursort können steuerlich absetzbar sein, wenn dem Kursteilnehmer eine tägliche Rückreise zum Heimatort nicht zumutbar ist. Die AK rät daher, schon jetzt die entsprechenden Rechnungsbeleg für den Jahresausgleich aufzubewahren.


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