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Zuletzt aktualisiert: 25.09.2012 um 21:02 UhrKommentare

Die Leiharbeiter sind heiß umfehdet

Die unsichere Wirtschaftslage macht Leiharbeiter für viele Firmen unverzichtbar. Doch das neue Gesetz dürfte vor allem die Anwälte freuen. Die Novelle gefährde bis zu 50.000 Beschäftigungsverhältnisse, so die Kritiker.

Foto © APA

Rund 75.000 Zeitarbeiter verdienen in 680 heimischen Leiharbeitsfirmen ihr Brot - Tendenz mittelfristig wieder steigend. Denn wenn Großkonzerne nicht mehr mit stabilen Auftragseingängen rechnen können, greifen sie lieber auf flexibel abbaubare Mitarbeiter zurück.

Alarmierende Zahlen

Erst Anfang September hat der Ministerrat ein neues Gesetz vorgelegt, das die Rechte der Zeitarbeiter stärkt. Dieses Gesetz war mit Gewerkschaft und Wirtschaftskammer abgestimmt, es sorgt jetzt aber trotzdem für Streit und offene Fragen. Aufseiten der Arbeitgeber schlägt der "Verband Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung" (VZa) mit Horrorzahlen Alarm: Die Novelle schade den Arbeitnehmern, sie gefährde bis zu 50.000 Beschäftigungsverhältnisse und werde den Staat fast eine Milliarde Euro kosten.

Knackpunkt ist die Regel, wonach Leiharbeiter nach drei Monaten Beschäftigungsdauer im Fall eines Arbeitgeberwechsels 14 Tage im Voraus vorinformiert werden müssen. Das werde "klar negative Auswirkungen" haben, sagt VZa-Chef Klaus Lercher und bringt ein Beispiel: "Wenn eine Baustelle wegen schönen Wetters früher fertig wird, könnte der Arbeiter schon am nächsten Tag woanders anfangen. Darf er aber nicht, weil man ihn ja 14 Tage vorher hätte informieren müssen."

Weiterbildungsfonds sorgt für Diskussion

Kritisiert werden auch die unklare Verwendung der Geldmittel im neuen Weiterbildungsfonds sowie die Haftung des Personalbereitstellers für Diskriminierungen am Arbeitsort. Allerdings hatte die Wirtschaftskammer das Gesetz, das ab 2013 gelten soll, ausdrücklich als gute Lösung für alle gelobt. "Ich kann die Kritik des VZa-Verbands nicht teilen", sagt der Experte und Buchautor Heinz Rothe zur Kleinen Zeitung. Das Gesetz sei vor allem deshalb ein Fortschritt, weil es Rechtssicherheit bei der Entlohnung der Leiharbeiter bringe.

Was die 14-Tage-Vorwarnzeit betrifft, sieht Rothe einen anderen großen Mangel: Die Frist stehe zwar im Entwurf, sei aber im Übertretungsfall an keine Strafdrohung geknüpft. Damit bleibe völlig offen, ob und welche Strafen es bei Nichteinhaltung gibt. Gut möglich also, dass sich über das Gesetz zunächst vor allem Rechtsanwälte freuen werden.

ERNST SITTINGER

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