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Zuletzt aktualisiert: 28.08.2012 um 19:24 UhrKommentare

Welche Rechte Passagiere von Flügen haben

Für etwaige Streiks gibt es bei der Lufthansa Notfallpläne. Je nach Umfang des Boykotts werden Verbindungen gestrichen - zunächst meist Kurz- und Mittelstreckenflüge innerhalb Deutschlands und Europas.

Passagiere, deren Flug ausfällt, können folgende Rechte einfordern:

Kostenlose Stornierung. Wird ein Flug wegen eines Streiks gestrichen, bekommt der Kunde bei einer Stornierung sein Geld zurück. Bei einer Pauschalreise ist der jeweilige Veranstalter zu belangen, bei einem Einzelflug die dahinterstehende Fluglinie.

Ersatzbeförderung. Die Fluglinie ist verpflichtet, ihre Fluggäste so schnell wie möglich ans Ziel zu bringen. Egal ob anhand eines anderen Flugs, oder durch eine Umbuchung auf Bahn und Bus.

Ersatzunterkunft. Fluglinien müssen ihren Passagieren eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen - auch den etwaigen Transport zum Hotel muss die Fluglinie bezahlen.

Essen und Trinken. Am Flughafen wartenden Passagieren stehen Essen und Getränke zu - laut EU-Fluggastrechteverordnung in "angemessenem Verhältnis zur Wartezeit."

Service der Fluglinie. 0810/1025 8080 ist die Servicenummer der Lufthansa für österreichische Gäste. Geöffnet hat die Servicestelle von 6 Uhr bis 21 Uhr (Montag bis Freitag), und von 7 Uhr bis 21 Uhr (Samstag, Sonntag).


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