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Zuletzt aktualisiert: 24.08.2012 um 07:18 UhrKommentare

Herbe Schlappe vor Gericht für Lyoness

Die Einkaufsgemeinschaft Lyoness hat vor Gericht eine herbe Niederlage erlitten. Ein Wiener Gericht hat einem Anleger recht gegeben, der sein Geld zurückhaben will. Der Anwalt des Klägers sieht darin ein richtungsweisendes Urteil.

Foto © APA

Die Grazer Einkaufsgemeinschaft Lyoness hat an der Zivilrechtsfront eine weitere juristische Schlappe erlitten. Das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) Wien gab einem Anleger, der sich an Werbekampagnen des Unternehmens beteiligt hatte und sein Geld zurückwill, Recht. Lyoness muss zahlen, legt aber gegen das Urteil Berufung ein. Der Anwalt des Anlegers findet den Entscheid "richtungsweisend", hätten doch jetzt Lyoness-Mitglieder die Möglichkeit, ihr Investment aus dem System rauszubekommen. An der Strafrechtsfront indes ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in der Causa Lyoness wegen Verdachts auf Betrug und Betreiben eines Pyramidenspiels. Das Unternehmen hatte stets alle Vorwürfe vehement zurückgewiesen und betont, eine klar nachvollziehbare Einkaufsgemeinschaft zu betreiben.

Der beim BGHS erfolgreiche Anleger hatte rund 1.740 Euro in zwei Lyoness-Werbekampagnen investiert. Laut Urteil muss er jetzt die sogenannten Zeichnungsscheine retournieren und bekommt dafür sein Geld - samt Zinsen - zurück.

Das Gericht ist der Argumentation der Klage gefolgt. Bei den Werbekampagnen, so Anwalt Eric Breiteneder, handle es sich um eine Veranlagung gemäß Kapitalmarktgesetz (KMG), und diese wiederum sei prospektpflichtig. "Es gibt Zeichnungsscheine, ein öffentliches Angebot an einen unbestimmten Adressatenkreis und eine Stückelung", so der Rechtsvertreter zur APA. Nur einen von der Finanzmarktaufsicht (FMA) gebilligten Kapitalmarktprospekt gab es nicht.

"Da hier kein Prospekt veröffentlicht wurde, die beklagte Partei ein Unternehmer und der Kläger ein Verbraucher ist, steht dem Kläger das Rücktrittsrecht offen", stellte nun das Gericht in dem Urteil, das vor einigen Tagen schriftlich zugestellt wurde und der APA vorliegt, fest. Anwalt Breiteneder: "Das ist der Hit an der Sache. Wenn es keinen Prospekt gibt, gibt es eine unbefristete Rücktrittsmöglichkeit. Das einzige, was ich beweisen muss, ist, dass der Kläger zum Kaufzeitpunkt ein Konsument nach Konsumentenschutzgesetz (KSchG) war."

Berufung

Lyoness nimmt das Urteil "zur Kenntnis", wie es in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA heißt. "Es handelt sich hier um eine erstinstanzliche Entscheidung, welche einen einzelnen Kläger betrifft." Man habe sich "dazu entschlossen, das Urteil in nächster Instanz überprüfen zu lassen".

Der Wiener Anwalt Breiteneder vertritt in der Causa Lyoness rund 40 Mandanten, für 13 hat er schon Gerichtsverfahren angestrengt. "Dieser Tage gehen noch zwei weitere Klagen raus", kündigte er an. Zu den Werbekampagnen hatte er bereits im März ein klagstattgebendes mündliches Urteil für acht Mandanten erwirkt, gegen das Lyoness damals ebenfalls Berufung angekündigt hat. Ein weiteres Verfahren wurde geschlossen, da heißt es nun Warten auf das Urteil, so Breiteneder zur APA.

Der Advokat will seinen Mandanten auch helfen, ihr Geld aus den sogenannten Business-Paketen - "mittlerweile heißen diese Premium-Mitgliedschaften" - rauszubekommen. "Auch das Business-Paket ist nichts anderes als eine Veranlagung. Ich gebe dem Emittenten Geld in die Hand, um damit zu arbeiten. Dafür brauche ich einen Kapitalmarktprospekt", so Breiteneder. "Die Gegenseite sagt: Es handelt sich um eine Anzahlung auf zukünftige Rabatte. Dann sagen wir: Na gut, dann treten wir nach KSchG zurück." Zu dem Thema ist laut Breitenender bereits ein Verfahren am Bezirksgericht Murau anhängig. Nächste Woche hätte sogar Lyoness-Gründer Hubert Freidl einvernommen werden sollen; da dieser aber verhindert sei, sei die nächste Tagsatzung auf Oktober verschoben worden, sagte Breitenender.

Der Anwalt Eric Breiteneder bekommt laut Eigenangaben "fast täglich" Anfragen zum Thema Lyoness. Selbst aus den USA und Australien meldeten sich Leute bei ihm und fragten, ob sie bei Lyoness investieren sollten. Jene, die bereits Geld in die Einkaufsgemeinschaft gesteckt haben, seien wiederum "extrem misstrauisch". "Die sind gebrainwasht von diesem System", behauptet der Anwalt.

"Klar nachvollziehbar"

Derartige Vorwürfe weist Lyoness vehement zurück. Man betreibe eine Einkaufsgemeinschaft, die "klar nachvollziehbar" sei, hatte das Unternehmen in der Vergangenheit betont. "Lyoness handelt mit den Partnerunternehmen Rabatte aus, die an die Mitglieder der Einkaufsgemeinschaften weitergegeben werden", wird das Geschäftsmodell in einem der APA übermittelten Factsheet beschrieben. Mitglieder könnten etwa via "Cashback Card" Vorteile lukrieren. Partnerhändlern wiederum verspricht Lyoness ein "nachhaltiges Kundenbindungsprogramm".

Lyoness, 2003 von Hubert Freidl gegründet, zählt laut Eigenangaben mehr als 2,3 Millionen Mitglieder weltweit, davon 1,98 Millionen in Europa und 470.000 in Österreich. Hauptsitze der Gesellschaft sind in Graz sowie in Buchs in der Schweiz. Die Lyoness Europe AG unterhält momentan 28 Niederlassungen in Europa, weitere Standorte gibt es in Amerika, Asien sowie im asiatischen und südpazifischen Raum. Im Vorjahr setzte der Konzern den Angaben zufolge mit 650 Mitarbeitern 785 Mio. Euro um. Lyoness arbeitet weltweit mit etwa 445 Unternehmen zusammen, in Österreich zählen etwa Kika/Leiner, Müller, Zielpunkt, TUI und bauMax zu den "Filialisten".

Premiumstatus haben laut Unternehmenssprecher Mathias Vorbach weniger als drei Prozent aller Mitglieder. "Da sind auch alle KMU-Betriebe inkludiert", so Vorbach zur APA. Anwalt Breiteneder will das so nicht glauben. "Mein erster Mandant in der Causa war ein ehemaliger Vertriebsmitarbeiter. Der sprach von mehreren zehntausend Menschen, die das (ein Business-Paket, Anm.) gezeichnet haben."

Lyoness ist in der Vergangenheit mehrfach in Kritik geraten. In der Schweiz haben Verbraucherschützer schon vor einem Jahr zur Vorsicht geraten, sei doch das System "dermaßen komplex und unmöglich zu verstehen". Zu Jahresende 2011 hat schließlich ein Kärntner Rechtsanwalt eine umfangreiche Strafanzeige gegen Lyoness sowohl in Österreich als auch in der Schweiz eingebracht. Der - scharf zurückgewiesene - Hauptvorwurf: Bei Lyoness handle es sich um ein illegales Gewinnerwartungssystem, also ein pyramidenartig aufgebautes Schneeballsystem.

Mittlerweile liegt der Fall bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien, zuvor haben die Staatsanwaltschaften Klagenfurt und Graz monatelang über die Zuständigkeit gestritten. "Wir ermitteln gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Steiermark und einer Wirtschaftsexpertin", sagte WKStA-Sprecher Erich Mayer der APA. "Es wird geprüft, ob ein Pyramidenspiel im strafrechtlichen Sinne bzw. Betrug vorliegt." Ausgelöst hat die Ermittlungen "eine Anzeige von angeblich geschädigten Beteiligten", bestätigte der Behördensprecher. "Von denen haben wir Unterlagen bekommen. Auch das Unternehmen hat uns Unterlagen zur Verfügung gestellt." Wer bzw. wie viele Personen als Beschuldigte geführt werden, wollte Mayer nicht sagen. Nur so viel: "Es gibt ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Lyoness-Firmengruppe."


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