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Zuletzt aktualisiert: 18.07.2012 um 16:40 UhrKommentare

Ermittlungsverfahren gegen Anton Schlecker

Die Insolvenz der Drogerie-Kette Schlecker wird nun zum Fall fürs Gericht. Die Staatsanwaltschaft in Stuttgart hat Ermittlungen wegen Untreue, Insolvenzverschleppung und Bankrott gegen Anton Schlecker aufgenommen.

Anton Schlecker, ein Archivbild aus dem Jahr 1999

Foto © APAAnton Schlecker, ein Archivbild aus dem Jahr 1999

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat wegen der Pleite der Drogeriemarktkette Schlecker ein Ermittlungsverfahren gegen Anton Schlecker und 13 weitere Beschuldigte eingeleitet. Es gehe um den Verdacht der Untreue, Insolvenzverschleppung und des Bankrotts, sagte eine Sprecherin am Mittwoch in Stuttgart. Zudem würden seit dem Morgen 18 Wohnungen und 4 Geschäftsräume im ganzen Bundesgebiet durchsucht. "In unserer Vorprüfung hat sich ein Anfangsverdacht bestätigt", sagte Staatsanwältin Claudia Krauth.

In Österreich gebe es kein Rechtshilfeansuchen, sagte der zuständige Linzer Staatsanwalt.

Bei den Durchsuchungen in Deutschland stellten die rund 160 Ermittler nach Polizeiangaben bis zum Mittag umfangreiche Unterlagen und Dateien sicher. Zu den durchsuchten Wohnungen und Geschäftsräumen wollte die Polizei zunächst keine Einzelheiten nennen.

"Ermittlungen unterstützt"

Durchsucht wurden drei Firmenräume im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis, in dem auch der Schlecker-Firmensitz liegt, sowie ein Geschäftsraum in der Region Osnabrück. Die durchsuchten Wohnungen liegen nach den Angaben vor allem im Raum Ulm. Zudem statteten die Ermittler auch privaten Wohnräumen in Berlin, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen Besuche ab.

Ein Sprecher des Insolvenzverwalters erklärte, man sei über die Ermittlungen informiert und unterstütze sie. Unmittelbare Auswirkungen für den weiteren Verlauf des Verfahrens gebe es jedoch vorerst nicht.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft könne Anton Schlecker als Einzelperson in der von ihm gewählten Rechtsform eingetragener Kaufmann (e.K.) nicht wegen einer Insolvenzverschleppung belangt werden. Das gelte aber nicht für die Töchter Ihr Platz GmbH & Co. KG und die Schlecker XL GmbH. Außerdem griffen bei Anton Schlecker - sollte er sich tatsächlich schuldig gemacht haben - die Straftatbestände Bankrott, Untreue oder Betrug, die mit der Verschleppung eines Insolvenzverfahrens zusammenhängen. All diese drei Tatbestände können laut Gesetz mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

Folgen für Österreich unklar

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte Mitte Juni Vorprüfungen aufgenommen, ob die Schlecker-Pleite mit möglichen Straftatbeständen in Verbindung steht. Bei Insolvenzfällen wird routinemäßig die Staatsanwaltschaft informiert, im Fall Schlecker gaben die zunächst zuständigen Ulmer Ermittlungsbehörden die Aufgabe an die Kollegen in Stuttgart ab, wo die Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Wirtschaftsstrafsachen sitzt.

Schlecker Deutschland hatte Ende Jänner Insolvenz angemeldet. Ende Juni schlossen deutschlandweit die letzten Filialen, rund 25.000 Mitarbeiter verloren ihren Arbeitsplatz. Nach der Pleite wurden wiederholt Vorwürfe laut, vor Anmeldung der Insolvenz seien Vermögenswerte beiseitegeschafft worden. Sie seien etwa auf Schleckers Ehefrau oder seine Kinder überschrieben worden. Diese Vorwürfe hatte die Familie stets zurückgewiesen.

Wie es in Österreich weitergeht soll sich noch im Juli entscheiden, sagte der Sprecher des deutschen Schlecker-Insolvenzverwalters, Arndt Geiwitz.


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