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Zuletzt aktualisiert: 12.06.2012 um 13:03 UhrKommentare

Elsner wegen Tuberkulose in Behandlung

Der mitangeklagte Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner ist wegen einer Tuberkulose-Erkrankung für zwei Monate verhandlungsunfähig. Wie Elsners Anwalt mitteilte, werde bei seinem Mandanten derzeit eine "medikamentöse Chemotherapie" durchgeführt.

Elsner im Mai während eines Kuraufenthaltes in Tirol

Foto © APAElsner im Mai während eines Kuraufenthaltes in Tirol

Elsner sei Ende Mai in die Lungenheilanstalt Natters eingeliefert und innerhalb weniger Tage zweimal punktiert worden. Bei diesen Eingriffen seien über 1,3 Liter Wasser aus der Lunge entzogen worden. Die Ansammlung des Wassers in der Lunge - nach Analyse der entzogenen Flüssigkeit - sei eine Folge der bei Elsner diagnostizierten Tbc-Erkrankung.

Verhandlungsunfähigkeit

Die Verhandlungsunfähigkeit Elsners wurde vom Gerichtsgutachter festgestellt und von Richter Christian Böhm heute Dienstag zu Beginn des neunten Verhandlungstags mitgeteilt. Elsner soll an einer nicht ansteckenden Form der Tuberkulose leiden, hieß es heute am Rande der Gerichtsverhandlung.

Elsners Anwalt unterstreicht in der Aussendung seine bisherige Argumentation: "Die bisherige Prozessführung im Bawag II-Prozess und die Zeugenliste für die weiteren Verhandlungstage lassen aus Sicht der Verteidigung keine Aufklärung über den Verbleib der Bawag-Gelder erwarten." Elsner drängt seit Jahren darauf, dass zum Verbleib der verlorenen BAWAG-Millionen nachgeforscht werden sollte. Er hat gegen den Spekulanten Wolfgang Flöttl Anschuldigungen erhoben, dieser habe das Geld zumindest teilweise behalten. Flöttl weist diese Vorwürfe zurück.

Durch die zweimonatige Verhandlungsunfähigkeit Elsners ist der geplante Urteilstermin im zweiten BAWAG-Prozess nun endgültig geplatzt. Ursprünglich hatte es vonseiten des Gerichts geheißen, dass ein Urteil am 29. Juni gesprochen werden könnte. Nun wird das Verfahren also auf jeden Fall bis August dauern, wobei für Juli derzeit keine Verhandlungstermine geplant sind. Begonnen hat das Verfahren am 25. April 2012.


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