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Zuletzt aktualisiert: 18.11.2011 um 19:42 UhrKommentare

Justiz kann auf Grasser-Stiftung nicht zugreifen

Nun ist durchgesickert, dass die Ankläger unter anderem glauben, dass Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser "das Verbrechen der Geschenkannahme durch Beamte" begangen habe. Grassers Anwalt Manfred Ainedter verweist auf unbekannte Stiftungsräte.

Karl-Heinz Grasser

Foto © ReutersKarl-Heinz Grasser

Wie viel die Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) in der Hand hat, ist nicht bekannt. Welchen Verdacht sie hegt, ist nun aber durchgesickert: Die Ankläger glauben unter anderem, dass er "das Verbrechen der Geschenkannahme durch Beamte" begangen habe. Das berichtet das Magazin "Format". Für Grasser gilt die Unschuldsvermutung, sein Anwalt Manfred Ainedter nennt den Verdacht "an den Haaren herbeigezogen". Noch ist unklar, ob gegen Grasser Anklage erhoben wird. Der Staatsanwaltschaft fehlen noch Unterlagen von Grassers Stiftungen in der Schweiz und Liechtenstein. Ainedter zufolge habe Grasser auf deren Herausgabe keinen Einfluss, die Entscheidung darüber liege bei den Stiftungsräten, deren Identität er nicht preisgeben könne. Bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft hegt man an dieser Darstellung Zweifel. Sie "nehme nicht an", dass Grasser keinen Einfluss auf die Herausgabe der Daten habe, sagt eine Sprecherin.


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