Abfallgebühren: Rechnungshof rügt Gemeinden
Die Altstoffsammelzentren werden vom Land gefördert, sofern sie kostendeckend arbeiten. Doch die wenigsten tun das, so der Rechnungshof.

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Rund 400 Altstoff- und Problemstoffsammelzentren sind über die Steiermark verteilt. Zweifellos wichtige Einrichtungen, deren Errichtung vom Land gefördert wurde und wird. Einzige Bedingung: Die Gemeinden müssen die Gebühren so ansetzen, dass kostendeckend gearbeitet werden kann. Das aber "wird in den meisten Fällen nicht eingehalten", kritisiert jetzt der Landesrechnungshof. Streng genommen müssen die Gemeinden die Gebühren in ihren Sammelzentren anheben - oder dem Land Förderungen zurückzahlen.
In seinem Prüfbericht nahm der Rechnungshof die Altstoffsammelzentren sowie die zuständige Fachabteilung für Abfall- und Stoffflusswirtschaft unter die Lupe. Zu beanstanden gab es über weite Strecken nichts - im Gegenteil -, wenn da nicht die Förderungsproblematik wäre. Konkret: Laut einer Richtlinie aus den Neunzigern können Gemeinden für ihr Altstoffsammelzentrum beim Land eine Förderung beantragen. Diese wird im Regelfall auch gewährt, wenn sich die Gemeinde verpflichtet, kostendeckende Müllgebühren einzuheben. Jedoch wird diese Bedingung "in den meisten Fällen nicht eingehalten", beklagen die Prüfer. Aus ihrer Sicht würde "lediglich die Hälfte der Gemeinden kostendeckende Abfallgebühren verrechnen". Ergo sind diese Gemeinden "zu Unrecht gefördert" worden. Die Frage, warum nicht kontrolliert worden ist, steht im Raum.
Darauf entgegnet Landesrat Hans Seitinger (VP), dass seiner Fachabteilung dafür die Kompetenzen fehlen. Die Gemeindeabteilung (oder Gemeindeaufsicht) soll aktiv werden.
Pro Gemeinde dürfen laut Richtlinie maximal 14.500 Euro ausgeschüttet werden. Unterm Strich flossen im Prüfzeitraum 2005 bis 2008 rund 678.000 Euro an diverse Gemeinden. Gab es früher 30 bis 40 Projekte, sind es jetzt höchstens drei im Jahr.














