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Zuletzt aktualisiert: 02.12.2010 um 17:36 UhrKommentare

Verspätete EU-Zahlungen: Überbrückungshilfe vom Land

Gute Nachrichten für steirische Bauern: Jenen Landwirten, die noch Monate auf die Eu-Ausgleichszahlungen warten müssen, stellt das Land Steiermark eine Überbrückungshilfe in Aussicht.

Foto © APA

Für jene steirischen Bauern, die die EU-Ausgleichszahlungen wegen der von der EU verlangten Kontrollen später bekommen, haben Landwirtschaftskammer-Präsident Gerhard Wlodkowski und Agrarlandesrat Johann Seitinger jetzt eine Lösung in Form einer Überbrückungshilfe auf die Beine gestellt: "Diese Hilfe kann einfach und unbürokratisch von den betroffenen Landwirten bei ihrer Bank in Anspruch genommen werden. Mit den größten steirischen Banken sind diesbezügliche Vorgespräche geführt worden, nähere Auskünfte erteilen die Bezirksbauernkammern", informiert Wlodkowski. Niederösterreich hatte am vergangenen Montag eine derartige Überbrückungshilfe vorgestellt.

Fast alle landwirtschaftlichen Betriebe erhalten heuer wie gewohnt die EU-Ausgleichszahlungen und Leistungsabgeltungen im November und Dezember. Ein kleiner Teil der Betriebe (rund drei Prozent), die von der Agrarmarkt Austria kontrolliert wurden und deren Prüfberichte noch nicht vollständig in das EDV-gestützte Auszahlungssystem eingearbeitet werden konnten, bekommen diese Zahlungen erst ab Februar 2011 überwiesen.

Hilfestellungen

Den betroffenen Bauernfamilien drohen Liquiditätsengpässe, weil Zahlungen für Maschinen, Betriebsmittel und andere Investitionen zu leisten sind. Präsident Wlodkowski und Landesrat Seitinger haben nun für Landwirte, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, eine Überbrückungshilfe vereinbart. Die Finanzierungskosten für diese Hilfestellungen werden im Rahmen bestehender EU-konformer Unterstützungsprogramme übernommen. "Es handelt sich dabei um eine einmalige Maßnahme aufgrund der für die Landwirte unvorbereitet und überraschend eingetretenen Situation", so Wlodkowski. Es könne nicht sein, dass den Bauernfamilien Kosten entstehen, weil durch EU-Vorgaben die notwendigen Ausgleichszahlungen erst später kommen.


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