Altersteilzeit - Neuregelung senkt AMS-Kosten
Die Gesamtzahl der Altersteilzeitbezieher in Österreich geht kontinuierlich zurück. Zuletzt waren im Juni 17.206 Betroffene in Altersteilzeit, nach 18.892 im Vorjahresmonat. Der Höchststand wurde im Dezember 2003 mit 42.371 Betroffenen verzeichnet. Die Änderung der Rahmenbedingungen im September 2009 hat einen deutlichen Rückgang bei der geblockten Altersteilzeit gebracht.
Nach der alten Variante hat die Mehrheit der Altersteilzeitgeldbezieher zwei Jahre voll gearbeitet und ist dafür um zwei Jahre früher in Pension gegangen. Um diese Entwicklung zu stoppen, wurden im vergangenen September die Bedingungen geändert, sodass es jetzt für Blocken weniger Förderungen als für die Gleitzeitregelung gibt. Dies hat sich bereits ausgewirkt: Der Anteil der Blocker ist deutlich zurückgegangen. Vor der Reform hatten nahezu drei Viertel der Betroffenen die Blockvariante und nur ein Viertel die gleitende Alterszeitzeit genutzt. Das hat sich beinahe umgedreht, denn nun nutzen fast 60 Prozent den gleitenden Übergang in die Pension.
Die neue Regelung stelle auch "eine nicht unerhebliche Entlastung" des AMS-Budgets dar, so das Arbeitsmarktservice (AMS). Das AMS geht bei den Gesamtausgaben für die Altersteilzeit von Einsparungen um 15 Mio. Euro für heuer aus.
Im Vorjahr wurden für Altersteilzeit 291,35 Mio. Euro aufgewendet. Die Ausgaben für heuer betrugen bis jetzt 154,07 Mio. Euro. Die Kosten für die Zeit von 2000 bis 2010 belaufen sich auf fast 3,5 Mrd. Euro.
Bei Altersteilzeit kann die Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent reduziert werden. Das Einkommen für den Betroffenen sinkt aber nur halb so stark, während Sozialversicherungs- und Pensionsansprüche unverändert weiter laufen. Die Arbeitgeber bekommen eine Teil der Kosten vom AMS ersetzt und zwar 90 Prozent bei einer Gleitzeitregelung und nur 55 Prozent bei der Blockvariante. Die Einstellung einer Ersatzkraft ist nicht mehr notwendig.
Berechtigt in Altersteilzeit zu gehen sind Frauen ab 53 und Männer ab 58 Jahre, bis 2013 wird dieses Alter auf 54,5 bzw. 59,5 Jahre angehoben.












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