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Zuletzt aktualisiert: 02.02.2010 um 17:20 UhrKommentare

Millionenklagen gegen das Aufzugskartell

Das Aufzugskartell in Österreich ist mit einer Klagsflut konfrontiert. Über 18 Jahre hinweg sollen Preisabsprachen beim Bau und der Wartung von Liften getätigt worden sein.

Foto © Fotolia - Przemyslaw Moranski

Das Aufzugskartell in Österreich ist mit einer Klagsflut konfrontiert. Nachdem gestern die Stadt Wien und die Stadt Salzburg Schadenersatzforderungen beim Handelsgericht (HG) Wien eingebracht hatten, sind heute auch die Immofinanz-Tochter Buwog, die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), die ÖBB und die s Immo vor Gericht gezogen. Die Stadt Linz und die GWG werden morgen entsprechende Klagen einbringen, das Land Salzburg folgt wahrscheinlich diesen Monat. Die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG prüft noch. Insgesamt fordern die Kläger mehr als 100 Mio. Euro.

Ende Dezember 2007 waren über das Liftkartell Geldbußen von insgesamt 75,4 Mio. Euro verhängt worden. Davon entfielen 18,2 Mio. Euro auf die Otis GmbH, 22,5 Mio. Euro auf die Kone AG, 25 Mio. auf die Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH, 6 Mio. Euro auf die Haushahn Aufzüge GmbH und 3,7 Mio. Euro auf die Doppelmayr Aufzüge AG. Dieser Tage endet die Verjährungsfrist für die Schadenersatzforderungen.

Es geht um Millionenbetrag

Die Stadt Wien ist bereits am gestrigen Montag vor das Handelsgericht gezogen. Gut informierte Kreise sprachen von einem "hohen zweistelligen Millionenbetrag". Rudolf Gerlich von der Magistratsdirektion wollte die geltend gemachten Beträge nicht beziffern. Man wolle den Prozessgegnern keinerlei Anhaltspunkte geben, so seine Begründung.

Die heute beim HG eingebrachte Schadenersatzforderung der BIG beläuft sich auf mindestens 21,6 Mio. Euro Der entstandene Mindestschaden errechne sich "aus finanziellem Mehraufwand bei Neuerrichtung von Förderanlagen und überhöhten Preisen im Zuge laufender Wartung", wie die BIG am Nachmittag mitteilte.

Die ÖBB machten heute rund 8 Mio. Euro Schadenersatz geltend, sagte eine Bahn-Sprecherin auf APA-Anfrage. Auch die Sparkassen Immobilien AG (s Immo) hat ihre Klage heute eingebracht, die geforderte Summe wollte eine Sprecherin auf APA-Anfrage nicht bekanntgeben.

Die Buwog hat heute ebenfalls eine Klage gegen das Kartell der vier marktbeherrschenden Aufzugsunternehmen eingebracht. Neben der Klagsführung im Hinblick auf ihren eigenen Schaden hat die Buwog auch die Federführung anderer geschädigter Immofinanz-Unternehmen übernommen. Insgesamt belaufen sich die Schadenersatzforderungen des Konzerns auf rund 6 Mio. Euro.

Die Stadt Linz und die GWG werden ihre Schadenersatzklage morgen, Mittwoch, einbringen, wie der zuständige Vizebürgermeister Klaus Luger (S) auf APA-Anfrage ankündigte. In Oberösterreich soll durch die Preisabsprachen ein geschätzter Schaden von 20 Mio. Euro entstanden sein, die Hälfte davon stammt aus Linz. Das Thema ziehe immer weitere Kreise, berichtete Luger, der auch GWG-Aufsichtsratsvorsitzender ist. Bei ihm seien bereits Anfragen aus Salzburg, Graz und Innsbruck eingelangt, die Städte seien mit einer ähnlichen Situation konfrontiert.

Das Land Salzburg wird "sehr wahrscheinlich", vermutlich noch im Februar klagen, hieß es im Büro des zuständigen LHStv. David Brenner (S). Derzeit werde bei jeder einzelnen Liftanlage geklärt, ob eine Klage eingebracht werden kann. Insgesamt handle es sich um etwa 150 Aufzüge im Bereich des Landes Salzburg und der Landeskliniken, so Brenner-Sprecher Roland Graffius. Die Stadt Salzburg hat bereits am 1. Februar beim HG Wien eine Klage gegen die Liftfirmen eingebracht, hieß es aus dem Büro von Baustadträtin Claudia Schmidt (V). Der Streitwert für in Summe 135 betroffene Aufzugsanlagen der Stadt und den städtischen Unternehmen beläuft sich auf rund 980.000 Euro.

Die größte Verwalterin von Liegenschaften der Stadtgemeinde Innsbruck, die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG, wolle eine mögliche Schadenersatzklage gegen das Liftkartell noch abklären und prüfen. Dies erklärte eine Sprecherin am Dienstag auf Anfrage der APA.

Die Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH, die Ende 2007 25 Mio. Euro Kartellstrafe zahlen musste, sieht keine Grundlage für Schadenersatzklagen wegen Absprachen. Sämtliche Verfahren in diesem Zusammenhang seien bereits 2008 rechtskräftig abgeschlossen worden, so das Unternehmen am späten Dienstagnachmittag in einer Aussendung. "Die rechtswidrigen Verhaltensweisen hatten keine Auswirkungen auf die Marktentwicklung." Auch das Kartellgericht habe keine Bereicherung feststellen können.


Fakten

Das Liftkartell soll über 18 Jahre hinweg Preisabsprachen beim Bau und der Wartung von Liften getätigt haben. Insgesamt soll das die Betriebskosten über die Jahre um 250 Millionen Euro in die Höhe getrieben haben.

Die erste Frist für das Einbringen von Zivilklagen, um Schadenersatz geltend zu machen, endet am 2. Februar, es soll aber weitere Fristen geben - hier gehen die Rechtsmeinungen jedoch auseinander.

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