Sammelklage gegen AWD wird zugelassen
Startschuss für das zweitgrößte Zivilverfahren der Zweiten Republik: Das Handelsgericht Wien prüft den VKI-Vorwurf der systematischen Fehlberatung von Anlegern durch AWD-Berater.

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Das Handelsgericht Wien hat grünes Licht für die Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen den angeschlagenen Finanzdienstleister AWD gegeben. Der Bescheid über die Zulässigkeit der ersten Teilklage wurde heute, Mittwoch, zugestellt. Der AWD will den Entscheid anfechten, er möchte nach wie vor alle Fälle einzeln prüfen. Sollte der VKI Recht behalten, könnte das zweitgrößte Zivilverfahren der Zweiten Republik nach dem WEB-Prozess beginnen.
Erste Teilklage schon im Juni
Die erste VKI-Teilklage, die das HG nun für zulässig erklärt hat, hat Anwalt Alexander Klauser am 30. Juni im Namen von 125 Anlegern eingebracht. Mittlerweile wurde die Zahl der Teilnehmer auf 123 reduziert, weil zwei einen Teil ihrer Immofinanz-Aktien bei einer Beraterin gekauft haben, die zum Zeitpunkt des Nachkaufs nicht mehr für den AWD tätig war. Die zweite Teilklage namens 145 Anlegern folgte im September. Der bisher geltend gemachte Gesamtschaden beläuft sich auf rund vier Millionen Euro. Unterstützt wird der VKI vom deutschen Prozesskostenfinanzierer Foris.
AWD-Anwalt Christian Winternitz kündigte an, gegen den Beschluss des HG Rekurs einzulegen. Richter Oskar Straßegger spreche von einem "Grenzfall" und lade den AWD geradezu ein, den Entscheid zu beeinspruchen. Zudem seien andere Richter der Ansicht, dass die Form der Sammelklage in Österreich nicht zulässig ist. VKI-Chefjurist Peter Kolba hält den HG-Beschluss hingegen für nicht anfechtbar, wie er sagte. Er ist zuversichtlich, dass alle 2.500 Fälle in Form von Sammelklagen abgehandelt werden können. Bis Mitte 2010 will der Verbraucherschützer die Klagen für die restlichen Anleger einbringen, weil dann die Verjährung beginnt. Nun muss sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien mit der Causa befassen.
"Sicher wie ein Sparbuch"
Der VKI beschuldigt den AWD, Immofinanz-Papiere an aktienunerfahrene Personen als "so sicher wie ein Sparbuch" und "mündelsicher" verkauft zu haben. Die Berater sollen ihren Kunden empfohlen haben, ihr für die Veranlagung verfügbares Geld zur Gänze oder zum Großteil in Immofinanz-Scheine zu investieren. Die AWD-Mitarbeiter hätten außerdem argumentiert, es könne keine Verluste geben, da Immobilien nicht an Wert verlieren können. Nach Einbruch des Immofinanz-Kurses habe AWD seinen Kunden geraten, die Aktien zu behalten, so der VKI weiters. Der AWD hatte stets vehement bestritten, systematisch fehlberaten zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der VKI bot dem AWD Österreich und AWD Deutschland sowie der Schweizer Mutter Swiss Life heute erneut außergerichtliche Verhandlungen an. Umgekehrt forderte Winternitz den VKI zum wiederholtem Male auf, dem AWD alle Fälle zur Prüfung vorzulegen. Der VKI wäre dazu nur bereit, wenn der AWD einen Verjährungsverzicht abgeben würde. Der Finanzdienstleister lehnt das aber ab, bleibt also nur der Gang vor den Richter. Der AWD befürchtet, dass die HG-Entscheidung dazu führen könnte, dass auch auf Banken und andere Anlageberater "massive Klagswellen" zurollen könnten, wie er nun mitteilte.














