Chronologie: UBS im Schwitzkasten der US-Justiz
Die wichtigsten Ereignisse zusammengefasst.

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Die Schweizer Großbank UBS liegt seit über einem Jahr im Clinch mit der US-Justiz. Sie sieht sich mit dem Vorwurf konfrontiert, Kunden in den USA zum Steuerbetrug verholfen zu haben. Diese sollen rund 15 Mrd. Dollar (10,6 Mrd. Euro) am US-Fiskus vorbeigeschleust haben.
Bereits im vergangenen Februar hatte die UBS angesichts einer drohenden Anklage 255 Kundendossiers ausgehändigt, ohne den Abschluss des Amtshilfeverfahrens abzuwarten. Zudem zahlte sie in einem Vergleich mit dem US-Justizministerium 780 Mio. Dollar Strafe. Ende Juli einigte man auf einen Vergleich, der nun unterzeichnet wurde.
2008
Die amerikanischen Behörden hegen den Verdacht, dass
UBS-Kundenberater reiche Amerikaner zum Steuerbetrug animiert haben,
und leiten ein Verfahren ein. Der Leiter des amerikanischen
UBS-Vermögensverwaltungsgeschäfts, Martin Liechti, wird in den USA
von April bis August als Zeuge festgehalten.
11. Juni 2008
Die USA ersuchen die Schweiz in Sachen UBS um
Zusammenarbeit. Die US-Steuer- und Justizbehörden verlangen von der
UBS die Kundendaten von bis zu 20.000 Amerikanern.
19. Juni 2008
Der ehemalige UBS-Vermögensverwalter Bradley
Birkenfeld bekennt sich vor einem Bundesgericht in Florida der
Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig.
1. Juli 2008 Das Gericht in Florida gestattet es dem US-Justizministerium, bei der UBS Informationen über die Identität mutmaßlicher Steuersünder einzuholen.
17. Juli 2008
Die UBS entschuldigt sich vor einem
US-Senatsausschuss für Fehlverhalten in den USA - Stichwort Beihilfe
zur Steuerhinterziehung. Sie kündigt an, künftig auf Offshore-Banking
für US-Bürger zu verzichten.
12. November 2008
Der Chef des UBS Global Wealth Management &
Business Banking, Raoul Weil, wird von einem Gericht in Florida wegen
Beihilfe zu Steuerhinterziehung angeklagt. Weil wird später als
flüchtig ausgeschrieben.
18.-23. Feb. 2009
Nach dem Auffliegen von Steuerbetrugsfällen in
den USA zahlt die UBS 780 Mio. Dollar an die US-Justiz, um den
Steuerstreit zu beenden; sie händigt den US-Behörden die Daten von
rund 250 Kunden aus. Die Behörden fordern im Rahmen einer Zivilklage
gegen die UBS aber die Herausgabe von weiteren 52.000
UBS-Kunden-Daten. Die UBS weist dies zurück und wirft der
US-Steuerbehörde IRS die Missachtung der Schweizer Souveränität vor.
2. März 2009
Die Schweizer Justizministerin Eveline
Widmer-Schlumpf diskutiert in Washington mit dem stellvertretenden
US-Justizminister David Margolis den Steuerstreit.
13. März 2009
Die Schweiz lockert ihr Bankgeheimnis. Der
Bundesrat beschließt, die OECD-Standards bei der Amtshilfe in
Steuersachen zu übernehmen. Damit wird der Informationsaustausch mit
anderen Ländern im Einzelfall auf konkrete und begründete Anfrage
ausgebaut.
19. März 2009
Die IRS zieht das Amtshilfegesuch im Fall UBS
zurück.
25. April 2009
Der Schweizer Bundespräsident Hans-Rudolf Merz
trifft US-Finanzminister Timothy Geithner. Er schlägt vor, dass durch
die Unterzeichnung eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens die Klagen
der US-Behörden gegen die UBS zurückgezogen werden.
30. April 2009
Die UBS wehrt sich gegen die US-Klagen und macht
geltend, dass sie bei einer Herausgabe von Kundendaten das Schweizer
Gesetz verletzen würde.
19. Juni 2009
Die Schweiz und die USA paraphieren ein revidiertes
Doppelbesteuerungsabkommen. Der Inhalt bleibt vorerst geheim.
23./30. Juni 2009
Das US-Justizministerium hält die Klage gegen
die UBS aufrecht und weist den Antrag der UBS und der Schweizer
Regierung auf Abweisung zurück. Die Schweiz wird zum Prozess
zugelassen. Der Prozessbeginn am Bundesgericht in Miami wird auf den
13. Juli festgelegt.
8. Juli 2009 Der Schweizer Bundesrat verbietet der UBS in einem Grundsatzentscheid die Herausgabe von Kundendaten.
13. Juli 2009
Der zuständige Richter Alan Gold in Miami gibt
einem Gesuch der Konfliktparteien statt, den Prozess zu verschieben.
Damit soll Zeit für einen Vergleich gewonnen werden.
28. Juli 2009
Ein US-Kunde der UBS bekennt sich vor einem
Bundesgericht in Fort Lauderdale schuldig, insgesamt 8 Mio. Dollar
Steuergelder dem US-Fiskus über Schweizer Konten vorenthalten zu
haben. Außerdem habe er einen Schweizer Beamten für Hilfe zur
Vertuschung des Betruges bestochen. Die Eidgenössische
Steuerverwaltung reicht Strafanzeige gegen Unbekannt ein.
31. Juli 2009
Die Prozessparteien einigen sich auf einen
außergerichtlichen Vergleich.
5. Aug. 2009
Die US-Steuerbehörde kündigt an, die Suche nach
Steuersündern auszuweiten. Sie will diese zu freiwilligen
Selbstanzeigen ermuntern.
12. Aug. 2009
Gegenüber dem zuständigen Richter Gold in Miami
erklären die Parteien, sie hätten einen unterschriftsreifen Vergleich
ausgehandelt.
14. Aug. 2009
Die Schweizer SP reicht Strafanzeige ein gegen die
früheren UBS-Verwaltungsratspräsidenten Marcel Ospel und Peter Kurer.
Für die SP ist klar, dass die UBS Gesetze gebrochen hat.
19. Aug. 2009
Der UBS-Vergleich zwischen der Schweiz und den USA
wird unterzeichnet. Die USA verzichten auf eine Zivilklage, welche
die Herausgabe von 52.000 Kontoinhabern der UBS verlangt. Sie
übermitteln der Schweiz ein neues Amtshilfegesuch. Die Schweiz
verpflichtet sich, ein rund 4.450 Konten betreffendes Amtshilfegesuch
binnen eines Jahres zu bearbeiten.














