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Zuletzt aktualisiert: 19.08.2009 um 17:49 UhrKommentare

Chronologie: UBS im Schwitzkasten der US-Justiz

Die wichtigsten Ereignisse zusammengefasst.

Foto © Reuters

Die Schweizer Großbank UBS liegt seit über einem Jahr im Clinch mit der US-Justiz. Sie sieht sich mit dem Vorwurf konfrontiert, Kunden in den USA zum Steuerbetrug verholfen zu haben. Diese sollen rund 15 Mrd. Dollar (10,6 Mrd. Euro) am US-Fiskus vorbeigeschleust haben.

Bereits im vergangenen Februar hatte die UBS angesichts einer drohenden Anklage 255 Kundendossiers ausgehändigt, ohne den Abschluss des Amtshilfeverfahrens abzuwarten. Zudem zahlte sie in einem Vergleich mit dem US-Justizministerium 780 Mio. Dollar Strafe. Ende Juli einigte man auf einen Vergleich, der nun unterzeichnet wurde.

2008
Die amerikanischen Behörden hegen den Verdacht, dass UBS-Kundenberater reiche Amerikaner zum Steuerbetrug animiert haben, und leiten ein Verfahren ein. Der Leiter des amerikanischen UBS-Vermögensverwaltungsgeschäfts, Martin Liechti, wird in den USA von April bis August als Zeuge festgehalten.

11. Juni 2008
Die USA ersuchen die Schweiz in Sachen UBS um Zusammenarbeit. Die US-Steuer- und Justizbehörden verlangen von der UBS die Kundendaten von bis zu 20.000 Amerikanern.

19. Juni 2008
Der ehemalige UBS-Vermögensverwalter Bradley Birkenfeld bekennt sich vor einem Bundesgericht in Florida der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig.

1. Juli 2008 Das Gericht in Florida gestattet es dem US-Justizministerium, bei der UBS Informationen über die Identität mutmaßlicher Steuersünder einzuholen.

17. Juli 2008
Die UBS entschuldigt sich vor einem US-Senatsausschuss für Fehlverhalten in den USA - Stichwort Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Sie kündigt an, künftig auf Offshore-Banking für US-Bürger zu verzichten.

12. November 2008
Der Chef des UBS Global Wealth Management & Business Banking, Raoul Weil, wird von einem Gericht in Florida wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung angeklagt. Weil wird später als flüchtig ausgeschrieben.

18.-23. Feb. 2009
Nach dem Auffliegen von Steuerbetrugsfällen in den USA zahlt die UBS 780 Mio. Dollar an die US-Justiz, um den Steuerstreit zu beenden; sie händigt den US-Behörden die Daten von rund 250 Kunden aus. Die Behörden fordern im Rahmen einer Zivilklage gegen die UBS aber die Herausgabe von weiteren 52.000 UBS-Kunden-Daten. Die UBS weist dies zurück und wirft der US-Steuerbehörde IRS die Missachtung der Schweizer Souveränität vor.

2. März 2009
Die Schweizer Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf diskutiert in Washington mit dem stellvertretenden US-Justizminister David Margolis den Steuerstreit.

13. März 2009
Die Schweiz lockert ihr Bankgeheimnis. Der Bundesrat beschließt, die OECD-Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen zu übernehmen. Damit wird der Informationsaustausch mit anderen Ländern im Einzelfall auf konkrete und begründete Anfrage ausgebaut.

19. März 2009
Die IRS zieht das Amtshilfegesuch im Fall UBS zurück.

25. April 2009
Der Schweizer Bundespräsident Hans-Rudolf Merz trifft US-Finanzminister Timothy Geithner. Er schlägt vor, dass durch die Unterzeichnung eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens die Klagen der US-Behörden gegen die UBS zurückgezogen werden.

30. April 2009
Die UBS wehrt sich gegen die US-Klagen und macht geltend, dass sie bei einer Herausgabe von Kundendaten das Schweizer Gesetz verletzen würde.

19. Juni 2009
Die Schweiz und die USA paraphieren ein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen. Der Inhalt bleibt vorerst geheim.

23./30. Juni 2009
Das US-Justizministerium hält die Klage gegen die UBS aufrecht und weist den Antrag der UBS und der Schweizer Regierung auf Abweisung zurück. Die Schweiz wird zum Prozess zugelassen. Der Prozessbeginn am Bundesgericht in Miami wird auf den 13. Juli festgelegt.

8. Juli 2009
Der Schweizer Bundesrat verbietet der UBS in einem Grundsatzentscheid die Herausgabe von Kundendaten.

13. Juli 2009
Der zuständige Richter Alan Gold in Miami gibt einem Gesuch der Konfliktparteien statt, den Prozess zu verschieben. Damit soll Zeit für einen Vergleich gewonnen werden.

28. Juli 2009
Ein US-Kunde der UBS bekennt sich vor einem Bundesgericht in Fort Lauderdale schuldig, insgesamt 8 Mio. Dollar Steuergelder dem US-Fiskus über Schweizer Konten vorenthalten zu haben. Außerdem habe er einen Schweizer Beamten für Hilfe zur Vertuschung des Betruges bestochen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung reicht Strafanzeige gegen Unbekannt ein.

31. Juli 2009
Die Prozessparteien einigen sich auf einen außergerichtlichen Vergleich.

5. Aug. 2009
Die US-Steuerbehörde kündigt an, die Suche nach Steuersündern auszuweiten. Sie will diese zu freiwilligen Selbstanzeigen ermuntern.

12. Aug. 2009
Gegenüber dem zuständigen Richter Gold in Miami erklären die Parteien, sie hätten einen unterschriftsreifen Vergleich ausgehandelt.

14. Aug. 2009
Die Schweizer SP reicht Strafanzeige ein gegen die früheren UBS-Verwaltungsratspräsidenten Marcel Ospel und Peter Kurer. Für die SP ist klar, dass die UBS Gesetze gebrochen hat.

19. Aug. 2009
Der UBS-Vergleich zwischen der Schweiz und den USA wird unterzeichnet. Die USA verzichten auf eine Zivilklage, welche die Herausgabe von 52.000 Kontoinhabern der UBS verlangt. Sie übermitteln der Schweiz ein neues Amtshilfegesuch. Die Schweiz verpflichtet sich, ein rund 4.450 Konten betreffendes Amtshilfegesuch binnen eines Jahres zu bearbeiten.


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