Meinl-Festnahme war laut Gutachten "rechtswidrig"
Der Verfassungs-Experte Mayer sieht Bruch mit herrschender Lehre und Rechtsprechung.

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Die Meinl Bank sieht sich nun durch ein Gutachten des Verfassungsrechts-Experten Heinz Mayer in ihrer Meinung gestärkt, dass die Verhaftung von Julius Meinl V. im April rechtswidrig war. Vor dem Hintergrund der "herrschenden Lehre und Rechtsprechung" könne kein Zweifel daran bestehen, dass die Verhaftung rechtswidrig gewesen sei, zitiert die Meinl Bank am Donnerstag aus dem Gutachten. Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl will nun rechtliche Maßnahmen prüfen.
"Falsch". Die Umstände, die die Staatsanwaltschaft Wien als Grund für die
Fluchtgefahr anführt, seien "entweder falsch, weil nicht vorhanden,
oder nicht geeignet, eine konkrete Fluchtgefahr zu begründen", heißt
es weiter. Die Staatsanwaltschaft Wien habe außerdem in ihrer
Anordnung zur Festnahme vom 27. März 2009 eine Abwägung mit den
Umständen unterlassen, die deutlich gegen eine Fluchtgefahr sprechen,
wie etwa die soziale und berufliche Integration des Beschuldigten und
dass er alle Ladungen befolgt habe. "Diese Indizien sprechen deutlich
gegen die Annahme einer Fluchtgefahr", so das Gutachten.
"Kein Flugzeug". Laut Meinl Bank haben auch "falsche Behauptungen" im Vorgutachten
des Sachverständigen zur Festnahme geführt, wie etwa, dass Meinl ein
Anwesen in Uruguay besitze. Falsch sei auch die Behauptung, dass der
Bankier jederzeit über ein Flugzeug verfügen könnte, weil dieses zum
damaligen Zeitpunkt nicht einsatzfähig im Ausland gewesen sei.
"Nicht rechtsstaatlich". "Gemäß §3 der Strafprozessordnung sind Kriminalpolizei und
Staatsanwaltschaft gefordert, die Wahrheit zu erforschen, alle
Tatsachen aufzuklären und jeden Anschein der Befangenheit zu
vermeiden. Das Verfahren gegen Julius Meinl stellt einen
kontinuierlichen Bruch dieser Vorschrift dar und widerspricht somit
auch jedem Prinzip der Rechtstaatlichkeit", betonte Weinzierl in der
Aussendung.
Für Julius Meinl gilt die Unschuldsvermutung.
Features
Die MEL-Affäre
Julius Meinl war am 1. April nach einer Vernehmung festgenommen
worden, am 2. April wurde die U-Haft verhängt. Am 3. April wurde er
gegen eine 100-Millionen-Euro-Kaution unter Auflagen auf freien Fuß
gesetzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Meinl V. im
Zusammen-
















