AK rät Bipa-Card-Kunden zum Preisvergleich
Fast 20 Prozent der Produkte sind laut Arbeiterkammer teurer als in anderen Drogeriemärkten. Bipa weist diese Kritik zurück.

Foto © APA
Vertrauen ist gut, Kontrolle besser. Zu diesem
Schluss kommt der aktuelle Preisvergleich der Arbeiterkammer (AK).
Dabei wurde festgestellt, dass bei 18 von 97 Bestpreisangeboten von
Bipa mehr zu zahlen ist, als bei anderen Drogeriemärkten. Die
durchschnittliche Preisdifferenz zum günstigeren Anbieter beträgt
laut AK 1,6 Prozent oder 5 Cent. Bipa weist die Kritik zurück und
betont, dass sich die Kunden auf die Bestpreisgarantie verlassen
können.
Enormer Unterschied.
Den größten Preisunterschied ortet die AK beim CD Deo Pumpe
Zerstäuber (75 Milliliter). Das Produkt gibt es zum
Bipa-Card-Aktionspreis für 3,49 Euro (Normalpreis 3,89 Euro). Das Deo
kostet damit um 7,4 Prozent mehr als bei Müller (3,25 Euro). Sollten Besitzer der Bipa-Card die erworbenen Produkte in einer
anderen Drogerie billiger finden, bekommen sie den Differenzbetrag
zurückerstattet. Kritisiert wird, dass dazu der Kassabon der
Konkurrenz als Nachweis mitzubringen ist, was laut AK doppelt
einkaufen bedeutet.
Bipa weist Vorwürfe zurück.
Die von der AK erhobenen Ergebnisse werden von Bipa
zurückgewiesen. "Bipa-Kunden können sich auf die
Bipa-Bestpreisgarantie verlassen", hieß es in einer Aussendung.
Sobald Bipa von einem niedrigen Preis erfährt, wird der Preis für die
Dauer des Konkurrenz-Angebots auf diesen Preis herabgesetzt, so das
Unternehmen.
Beweis auch mit Flugblatt möglich.
Sollte es doch einmal passieren, dass Bipa-Card-Kunden im Zeitraum
des Mitbewerber-Angebotes bei Bipa mehr bezahlt haben, bekommen sie
den Differenzbetrag ausbezahlt, so das Unternehmen. Dazu muss die
Bipa-Card und der Nachweis des Konkurrenz-Preises erbracht werden.
Dies muss aber nicht mit einem Kassabon geschehen, sondern kann auch
mit einem Flugblatt nachgewiesen werden.














