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Zuletzt aktualisiert: 29.10.2008 um 19:03 UhrKommentare

AK rät Bipa-Card-Kunden zum Preisvergleich

Fast 20 Prozent der Produkte sind laut Arbeiterkammer teurer als in anderen Drogeriemärkten. Bipa weist diese Kritik zurück.

Foto © APA

Vertrauen ist gut, Kontrolle besser. Zu diesem Schluss kommt der aktuelle Preisvergleich der Arbeiterkammer (AK). Dabei wurde festgestellt, dass bei 18 von 97 Bestpreisangeboten von Bipa mehr zu zahlen ist, als bei anderen Drogeriemärkten. Die durchschnittliche Preisdifferenz zum günstigeren Anbieter beträgt laut AK 1,6 Prozent oder 5 Cent. Bipa weist die Kritik zurück und betont, dass sich die Kunden auf die Bestpreisgarantie verlassen können.

Enormer Unterschied. Den größten Preisunterschied ortet die AK beim CD Deo Pumpe Zerstäuber (75 Milliliter). Das Produkt gibt es zum Bipa-Card-Aktionspreis für 3,49 Euro (Normalpreis 3,89 Euro). Das Deo kostet damit um 7,4 Prozent mehr als bei Müller (3,25 Euro). Sollten Besitzer der Bipa-Card die erworbenen Produkte in einer anderen Drogerie billiger finden, bekommen sie den Differenzbetrag zurückerstattet. Kritisiert wird, dass dazu der Kassabon der Konkurrenz als Nachweis mitzubringen ist, was laut AK doppelt einkaufen bedeutet.

Bipa weist Vorwürfe zurück. Die von der AK erhobenen Ergebnisse werden von Bipa zurückgewiesen. "Bipa-Kunden können sich auf die Bipa-Bestpreisgarantie verlassen", hieß es in einer Aussendung. Sobald Bipa von einem niedrigen Preis erfährt, wird der Preis für die Dauer des Konkurrenz-Angebots auf diesen Preis herabgesetzt, so das Unternehmen.

Beweis auch mit Flugblatt möglich. Sollte es doch einmal passieren, dass Bipa-Card-Kunden im Zeitraum des Mitbewerber-Angebotes bei Bipa mehr bezahlt haben, bekommen sie den Differenzbetrag ausbezahlt, so das Unternehmen. Dazu muss die Bipa-Card und der Nachweis des Konkurrenz-Preises erbracht werden. Dies muss aber nicht mit einem Kassabon geschehen, sondern kann auch mit einem Flugblatt nachgewiesen werden.


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