Ex-AvW-Prokurist verhaftet: Vorwürfe "unfassbar bis infam"
Verteidiger des Beschuldigten sieht einein "Rundumschlag gegen alle". Staatsanwalt beantragte unterdessen U-Haft für den Ex-Prokuristen.
Die in der Sachverhaltsdarstellung erhobenen Vorwürfe gegen den Ex-Prokuristen der Kärntner Beteiligungsgesellschaft AvW sind für den Verteidiger des Beschuldigten, Werner Tomanek, "unfassbar bis infam" und gingen teils ins Privatleben des Mannes. In dem Schriftstück hole AvW-Chef Wolfgang Auer von Welsbach zu einem "Rundumschlag gegen alle" aus. Unterdessen bestätigte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, dass die Verhängung der U-Haft gegen den Mann wegen Verdunkelungsgefahr "gerade beantragt wird".
Falsche Unterstellung.
Die Unterstellung, der Mann habe Dinge getan, die er aufgrund seines Dienstvertrags nicht durfte, sei falsch, betonte der Anwalt erneut. Über die von dem Ex-Mitarbeiter durchgeführten Transaktionen habe Auer von Welsbach "immer alles gewusst". Der AvW-Chef hatte am Mittwoch davon gesprochen, dass der Ex-Prokurist Geschäfte hinter dem Rücken des Vorstands getätigt habe.
"Kursverluste".
Auch über den aus Margin Calls (Nachschussverpflichtung) entstandenen Schaden von 22 Mio. Euro sei Auer von Welsbach informiert gewesen, so der Rechtsbeistand. Der Verlust resultiert laut Tomanek aus Kursverlusten, die auf die Finanzkrise zurückzuführen sind. Laut Auer von Welsbach soll der Ex-Mitarbeiter Aktien hin und her geschoben haben, um ebendiese Margin Calls zu verschleiern, wie er am Mittwoch vor Journalisten sagte. Laut Tomanek sei die AvW von weiteren Margin Calls betroffen, die nichts mit den Geschäften des Ex-Prokuristen zu tun hätten. Welche Papiere außer den RHI-Aktien betroffen sind, konnte er noch nicht sagen.
Details später.
Der Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien (RLB NÖ-Wien) werde in der Sachverhaltsdarstellung vorgeworfen, in "andere Aktiengeschäfte" involviert zu sein. Details will der Anwalt erst am Nachmittag nennen. "Erstaunlich" findet Tomanek, dass der Vorstandschef bisher nur als Zeuge einvernommen worden sei.
Gegenstand der Ermittlungen.
"Das ist Gegenstand der Ermittlungen", so die Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen in der Sachverhaltsdarstellung. Seitens der AvW hieß es zur APA: "Mit Rücksicht auf das laufende Verfahren können wir im Moment dazu nichts sagen."











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