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Zuletzt aktualisiert: 17.12.2012 um 18:29 UhrKommentare

Mehr Geld zum Tanken

Österreichs Pendler bekommen mit Jahreswechsel eine Erhöhung der bisherigen Förderung - jeder gefahrene Kilometer bringt einen Euro.

Foto © Jürgen Fälchle - Fotolia

Die Pendlerpauschale wird um einen sogenannten "Pendler-Euro" aufgefettet: Je gefahrenen Kilometer gibt es einen Euro "in Cash" vom Finanzamt zurück. In den Genuss der Pendlerpauschale kommen künftig auch Teilzeit- und Wochenpendler. Außerdem wird für Niedrigstverdiener der sogenannte "Pendler-Zuschlag" erhöht. Und für Kurzstrecken sponsert Vater Staat ein sogenanntes "Jobticket".

Das bisherige System aus Steuerfreibeträgen bleibt bestehen. Wie gehabt wird dieser (die Steuerbemessungsgrundlage reduzierende) Betrag auch künftig zwischen 372 und 3.672 Euro liegen - abhängig von der Wegstrecke und davon, ob dem Betroffenen die "große" (wenn Pkw notwendig) oder die "kleine" (bei Möglichkeit der Öffi-Benutzung) Pendlerpauschale zusteht.

"Echtes" Geld bringt die Neuregelung des "Pendler-Euros": Pro gefahrenem Kilometer kann man künftig einen Euro jährlich als Absetzbetrag beim Finanzamt geltend machen. Beträgt etwa der "einfache" Arbeitsweg 30 km, so bekommt man pro Jahr 60 Euro vom Finanzamt zurück (bzw. zahlt um diesen Betrag weniger Steuern).

Zuschlag erhöht

Teilzeitpendler können bereits ab einem "Pendeltag" pro Woche die Pendlerpauschale beziehen - und zwar zu einem Drittel der vollen Leistung. Bei zwei Tagen bekommt man zwei Drittel, ab drei Tagen die gesamte Pauschale. Bisher hatte man erst ab elf Tagen pro Monat Anspruch.

Für Wenigverdiener wird der sogenannte "Pendlerzuschlag" erhöht. Diese Negativsteuer für all jene, die aufgrund niedriger Einkünfte gar keine Steuer bezahlen, beträgt künftig pro Jahr maximal 290 Euro (anstatt wie bisher 141 Euro).

Und auch für jene, die bisher aufgrund kurzer Wegstrecken (unter 20 km bei öffentlichen Verkehrsmitteln, unter 2 km bei Angewiesenheit aufs Auto) nicht in den Genuss der Pendlerpauschale kommen, gibt es künftig einen Zuschuss. Arbeitgeber können - auf freiwilliger Basis - ihren Arbeitnehmern ein Ticket für den Öffentlichen Verkehr zahlen - welches ist dabei egal. Dieses "Jobticket" ist von Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben befreit und soll für den Arbeitgeber ein Nullsummenspiel sein, so die Regierung. Das "Jobticket" wird auch dann gefördert, wenn man mit dem Auto bis zur Stadtgrenze pendelt und dort in die Öffis umsteigt - für die Anreise zur Stadtgrenze kann man aber trotzdem zusätzlich die Pendlerpauschale beantragen.


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