Verkehrsstrafen werden teurer
Verkehrssünder müssen ab kommendem Jahr mit höheren Strafen rechnen und der EU-Führerschein startet.

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Ab 1. Jänner werden die gesetzlichen Strafrahmen für Organmandate und Anonymverfügungen erhöht. Bisher betrug die Obergrenze für Organmandate 36 Euro - künftig wird sie 90 Euro betragen. Bei den Anonymverfügungen liegt das Limit ab kommenden Jahr bei 365 Euro, bisher waren es 220 Euro.
Begründet wird die Erhöhung mit einer Verwaltungsvereinfachung - durch die Anhebung der Obergrenze können die Strafgelder für mehr Delikte als bisher an Ort und Stelle eingehoben werden und es müssen weniger Anzeigen an die Verwaltungsstrafbehörde erstattet werden. Verkehrsexperten meinen, dass damit eine allgemeine Anhebung der Strafhöhen einhergehen wird - was nicht weiter verwunderlich wäre, weil die Strafniveaus noch aus der Schilling-Zeit stammen und seit Einführung des Euros im Jahr 2001 nicht mehr angepasst worden sind.
EU-Schein
Ab kommendem Jahr gibt es ein EU-weit einheitliches Führerscheinformat - jeder EU-Bürger hält ab 2013 bei Neuerwerb oder Umtausch den gleichen Führerschein in Händen. Künftig wird das Dokument alle 15 Jahre getauscht werden müssen. Die Kosten werden 55,70 Euro betragen. Alte Dokumente bleiben aber - bis 19. Jänner 2033 - gültig.
Am 19. Jänner 2013 tritt in Österreich die 3. EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft. Derzeit gibt es in den EU-Mitgliedsstaaten mehr als 110 verschiedene Führerscheinmodelle. Eine einheitliche Scheckkarte für alle Länder soll Fälschungen und Missbrauch verhindern. Außerdem erwarten sich Experten mehr Reisefreiheit, weil die Karte bei Polizeikontrollen überall anerkannt wird.
Was die neue Richtlinie sonst noch bringt: Jugendliche dürften bereits mit 16 bzw. 16,5 Jahren ihre Motorrad- und Pkw-Führerscheinausbildung beginnen. Außerdem wird es Änderungen bei den Motorrad-Führerscheinklassen geben.









