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Zuletzt aktualisiert: 30.05.2012 um 11:38 UhrKommentare

Assange darf ausgeliefert werden

Der Oberste Gerichtshof in Großbritannien hat entschieden, dass Julian Assange nach Schweden ausgeliefert werden darf. Die Staatsanwaltschaft Göteborg will die Auslieferung von Assange innerhalb von zehn Tagen durchsetzen.

Julian Assange

Foto © ReutersJulian Assange

Der Internetaktivist und Wikileaks-Gründer Julian Assange darf von Großbritannien nach Schweden ausgeliefert werden. Diese Entscheidung hat das höchste britische Gericht am Mittwoch bekanntgegeben. Dem Australier bleibt jetzt nur noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, will er seine Auslieferung verhindern.

Der Oberste Gerichtshof in London hat am Mittwoch einen Berufungsantrag von Wikileaks-Gründer Julian Assange zurückgewiesen. Der Antrag des 40-jährigen Australiers werde abgelehnt, sagte Gerichtspräsident Nicholas Phillips. Die Entscheidung der Richter fiel mit fünf zu sieben Stimmen. Eine vorinstanzliche Entscheidung zur Auslieferung wird damit aufrechterhalten. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Göteborg hat unmittelbar nach der Entscheidung angekündigt, die Auslieferung von Assange innerhalb von zehn Tagen durchsetzen zu wollen.

Vor dem Supreme Court war es um die Frage gegangen, ob ein von der Staatsanwaltschaft ausgestellter Haftbefehl in Großbritannien Gültigkeit besitzt. Im Vereinigten Königreich muss ein Haftbefehl von einem Gericht ausgestellt werden. Fünf der sieben Richter des Supreme Courts vertraten die Ansicht, dass für einen EU-weiten Haftbefehl auch die Unterschrift eines Staatsanwaltes ausreicht.

Im Februar 2011 hatte die britische Justiz in erster Instanz Assanges Auslieferung an Schweden verfügt. Der 40-jährige politische Aktivist ging daraufhin den Weg durch die Instanzen. Assange steht derzeit in Großbritannien unter Hausarrest.

Assange wird in Schweden vorgeworfen, mit zwei Frauen ohne deren Einwilligung ungeschützten Sex gehabt zu haben. Allerdings gibt es keine Anklage gegen Assange in Schweden, er soll nach Angaben der Staatsanwälte zunächst nur befragt werden. Der Australier weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet sie als politisch motiviert. Wikileaks hatte 2010 mit der Veröffentlichung von Depeschen der US-Diplomatie und von geheimen Unterlagen zum Afghanistan- und Irak-Krieg den Zorn Washingtons auf sich gezogen.

Assange fürchtet, letztlich an die USA ausgeliefert zu werden, wo er wegen der Veröffentlichung Zehntausender geheimer US-Depeschen den Zorn der Regierung auf sich zog. Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshof in London, kann Assange nur noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.


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