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Zuletzt aktualisiert: 18.04.2012 um 08:58 UhrKommentare

Ägyptische Wahlkommission weist Beschwerden zurück

Die Wahlkommission in Ägypten bleibt bei ihrer Entscheidung: Zehn der 23 Bewerber werden nicht zu der Wahl am 23. und 24. Mai zugelassen.

Foto © APA

Die Wahlkommission in Ägypten hat sämtliche Beschwerden gegen den Ausschluss von Bewerbern für das Präsidentenamt zurückgewiesen. Damit bleibt es dabei, dass zehn der 23 Bewerber nicht zu der Wahl am 23. und 24. Mai zugelassen werden. Zurückgewiesen wurden unter anderem drei aussichtsreiche Bewerber, der Muslimbruder al-Shater, Ex-Geheimdienstchef Suleiman und der Salafist Abu Ismail.

Suleiman wurde vorgeworfen, nicht die verlangte Anzahl von Unterschriften von Unterstützern aus 15 Provinzen vorgelegt zu haben. Al-Shater wurde ausgeschlossen, weil er noch bis zum März 2011 im Gefängnis gesessen sei. Ein Gesetz besagt, dass Häftlinge nach Verbüßung einer Strafe sechs Jahre nicht kandidieren dürfen. Abu Ismail wurde ausgeschlossen, weil seine verstorbene Mutter die US-Staatsbürgerschaft angenommen habe. Kandidaten, ihre Partner und Eltern müssen ausschließlich ägyptische Nationalität haben.

Zu den Bewerbern, die zugelassen wurden, zählen der frühere Chef der Arabischen Liga, Moussa, und der frühere Muslimbruder Abul Futuh. Die Partei der Muslimbrüder wurde bei den Parlamentswahlen stärkste Kraft. Die Muslimbrüder hatten bereits mit der Möglichkeit gerechnet, dass al-Shater gesperrt würde. Sie hatten daher einen Alternativkandidaten aufgestellt, den Vorsitzenden ihrer Partei für Gerechtigkeit und Freiheit, Morsi.


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