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Zuletzt aktualisiert: 18.07.2012 um 14:13 Uhr

Graf: Rechtskräftiges Urteil abwarten

"Man hat zu reagieren, als Amtsträger, dann, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, so es negativ ist, aber nicht vorher, permanent durch Zuruf", sagt Martin Graf, dritter Nationalratspräsident in einem Interview übers Scheuch-Verfahren.

Foto © APA

Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf würde seinem wegen Korruption nicht rechtskräftig verurteilten Kärntner Parteifreund Uwe Scheuch derzeit nicht zum Rücktritt raten. "Man hat zu reagieren, als Amtsträger, dann, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, so es negativ ist, aber nicht vorher, permanent durch Zuruf", sagte Graf am Mittwoch im Ö1-"Mittagsjournal". Im übrigen beklagte er das "Biotop der Vorverurteilung", in dem das Verfahren gegen Scheuch stattfinde.

Scheuch ist in erster Instanz wegen Geschenkannahme zu sieben Monaten bedingter Haft und 150.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Sowohl die Verteidigung als auch der Staatsanwalt haben berufen. Gesprächsbereit ist Graf über niedrigere Grenzen für den automatischen Amtsverlust von Politikern. Dieser tritt derzeit erst nach einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft ein. Graf meinte, er könne sich auch drei Monate vorstellen.

Quelle: APA

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