Kärntner Landtag erhöht Grenze für Amtsverlust
Als "Angleichung an die Bundesregelung" erhöhte der Kärntner Landtag still und heimlich die Grenze für einen Amtsverlust bei einer rechtskräftigen Verurteilung.

Foto © APADer Kärntner Landtag sorgte dafür, dass Scheuch selbst bei einer Bestätigung des Ersturteils sein Amt nicht abgeben hätte müssen
Der Kärntner Landtag hat erst im Dezember vergangenen Jahres still und heimlich dafür gesorgt, dass FPK-Chef Uwe Scheuch selbst bei einer Bestätigung des ersten - aufgehobenen Urteils von 18 Monaten teilbedingter Haft sein Amt nicht abgeben hätte müssen. Wie die "Salzburger Nachrichten" in ihrer Dienstag-Ausgabe berichten, wurde die Grenze, ab der ein automatischer Amtsverlust eintritt, damals erhöht.
Bis zu der Änderung galt Paragraf 18 der Kärntner Landtagswahlordnung. In Verbindung mit Paragraf 52, Absatz 3 der Landesverfassung hieß es da, dass das Regierungsamt bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe "vorzeitig endet" und zwar unabhängig davon, ob die Strafe bedingt oder unbedingt ausgesprochen wurde. Als "Angleichung an die Bundesregelung" wurde die Landtagswahlordnung am 16. Dezember im Landtag novelliert. Dass damit auch die Regeln für den automatischen Amtsverlust entschärft würden, blieb ungesagt.
Die Kärntner SPÖ stimmte jedenfalls gegen die Novellierung. Aus dem Landtagsklub hieß es auf APA-Anfrage, man habe damals eigene Vorschläge gemacht, welche die alte Regelung verschärft statt aufgeweicht hätten, sei damit aber an FPK und ÖVP gescheitert.












