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Uwe Scheuch: "Ich habe oft Grenzgänge gemacht" Graf: Rechtskräftiges Urteil abwarten Voriger Artikel Aktuelle Artikel: Scheuch-Urteil Nächster Artikel Uwe Scheuch: "Ich habe oft Grenzgänge gemacht" Graf: Rechtskräftiges Urteil abwarten
Zuletzt aktualisiert: 07.07.2012 um 11:34 Uhr

"Das Strafmaß war zu erwarten"

Eigentlich hat Uwe Scheuch ein Jahr Freiheitsstrafe kassiert. Eine gewagte Behauptung, die sich allerdings mit dem Gesetzestext deckt. Scheuch wurde zu 300 Tagessätzen zu je 500 Euro verurteilt. Wenn er diese Strafe - im Fall einer Rechtskraft - nicht zahlen könnte, müsste er 150 Tage ins Gefängnis. Gemeinsam mit den sieben Monaten bedingter Haftstrafe ergibt sich also ein Jahr Freiheitsstrafe.

Dass das Urteil milder als im ersten Verfahren ausfallen wird, war seit der Aufhebung des ersten Urteils klar. "Das ergibt sich schon durch die längere Verfahrensdauer, das ist erfahrungsgemäß ein Milderungsgrund", erklärt ein erfahrener Jurist.

Wie das Oberlandesgericht Graz nun entscheiden wird, ist hingegen völlig offen. Von einem Freispruch bis zu einer Strafverschärfung ist mit allem zu rechnen - sofern die Staatsanwaltschaft eine Berufung einbringt. Bis Dienstag hätten die Ankläger dazu noch Zeit. Eine durchgängige Spruchpraxis, aus der man eine mögliche Entscheidung schließen könnte, gibt es im Rechtsmittelverfahren beim OLG Graz seit einigen Jahren nicht mehr. Fix ist lediglich: Jener Senat, der das Ersturteil gegen Uwe Scheuch aufhob, ist vom Berufungsverfahren ausgeschlossen.

Sollte das Verfahren nicht neuerlich nach Klagenfurt zurückverwiesen werden, wird in Graz eine öffentliche Verhandlung geführt und in der Sache entschieden. Dabei können die Verteidiger und Ankläger auch neue Zeugen laden. Ein weiterer Instanzenzug zum Obersten Gerichtshof ist nicht mehr möglich.

THOMAS CIK

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