"Schädliche Endlos-Causa"
Fall Scheuch: Nach Aufhebung des Urteils ist wieder alles möglich. Gernot Murko, Präsident der Kärntner Rechtsanwaltskammer, übt Kritik an der Spruchpraxis des Oberlandesgerichts Graz.

Foto © APA/EggenbergerUwe Scheuch
"Offensichtlich suchte man in Graz in den vergangenen fünf Monaten nach einem formalen Fehler, um das Urteil gegen Uwe Scheuch aufheben zu können, gleichzeitig wollte man aber ja kein inhaltliches Wort verlieren", kommentiert ein prominenter Kärntner Jurist das Aufhebungsurteil des Oberlandesgerichts Graz. Denn so genau, wie der Grazer Richtersenat das "Überraschungsverbot" auslegte, tat es in den letzten Jahren nicht einmal der Oberste Gerichtshof selbst. Nun steht in der "Part of the game"-Affäre des Kärntner FPK-Chefs wieder alles bei null. Zumindest fast. Die Anklage gegen Uwe Scheuch ist nach wie vor aufrecht - mit der Gefahr für ihn, neuerlich zu einer Haftstrafe verurteilt zu werden. Im ersten Prozess hatte ihn der Klagenfurter Richter Christian Liebhauser-Karl wegen des "Verbrechens der Geschenkannahme durch Amtsträger" verurteilt.
"Part of the game wird zur never ending story", zur unendlichen Geschichte, sieht der Grüne Landessprecher Frank Frey durch das Hinausziehen der Causa eine fortgesetzte Schädigung des Ansehens des Landes. Deshalb fordert er Scheuch weiter zum Rücktritt auf. Die Sozialistische Junge Generation (SJG) empört, dass die Aufhebung des Urteils auf der Facebook-Seite des Landesjugendreferates verkündet wurde: Das sei ein Missbrauch für persönliche Zwecke. Scheuch ist Landesjugendreferent.
Gernot Murko, Präsident der Kärntner Rechtsanwaltskammer, stößt sich an einem ganz anderen Umstand: "Das OLG Graz scheute sich davor, als zweite Tatsacheninstanz tätig zu werden und die Sache selbst zu entscheiden. Das ist mittlerweile zu einem Grundproblem dieses Gerichts geworden - ganz abgesehen vom konkreten Fall Scheuch." An den Folgen hätte nämlich das ganze Rechtswesen zu leiden, "diese Spruchpraxis ist extrem schädlich für das Ansehen der Justiz."
Vier Fragen
Was bedeutet das Aufhebungsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) genau?
ANTWORT: Es ist vor allem eines nicht: ein Freispruch. Die Anklage gegen Uwe Scheuch bleibt vollinhaltlich aufrecht. Auch verlor das OLG nicht eine Silbe zum Inhalt des Ersturteils, in dem Scheuch zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt wurde.
Aufgehoben wurde das Urteil, weil in der Rechtsbelehrung sechs Wörter fehlten. Richter Christian Liebhauser-Karl hätte noch den Satz "in Richtung der Förderung von Projekten" einfließen lassen müssen, dann wäre ohne Zweifel festgestanden, dass es bei der "Part of the game"-Affäre nicht nur um Parteispenden für Staatsbürgerschaften ging.
Wie geht es weiter? Wann steht eine neue Verhandlung an?
ANTWORT: Als Erstes muss der Akt von Graz zurück nach Klagenfurt kommen. Dann wird er einem neuen Richter zugeteilt. Laut der Geschäftseinteilung am Landesgericht könnten Michaela Sanin, Gerhard Pöllinger oder Uwe Dumpelnik den Fall übernehmen. Noch müssen aber Ausschließungsgründe geprüft werden. Die Richterin oder der Richter müsste dann das Verfahren neu ausschreiben. Gerichtssprecher Martin Reiter rechnet frühestens in einem halben Jahr mit einem neuerlichen Prozess. Die Delegierung an ein anderes Gericht - wie von Scheuch einst gefordert - ist nicht mehr möglich.
Ist in einer neuen Verhandlung auch mit neuen Erkenntnissen zu rechnen?
ANTWORT: Das würde schon sehr verwundern. Die Zeugen mussten im ersten Prozess unter Wahrheitspflicht aussagen. Allerdings könnten Verteidigung und Anklage auch neue Zeugen vor Gericht laden lassen. Das genaue Gegenteil ist auch möglich: Man einigt sich darauf, die Zeugenaussagen des ersten Prozesses wortgleich in diesen aufzunehmen.
Übrigens: Der Richter/die Richterin könnte - sofern sich keine neuen Sachverhalte ergeben - auch Liebhauser-Karls Urteil aus dem ersten Prozess einfach abschreiben und um die fehlenden sechs Worte ergänzen. Rechtlich wäre das vollkommen zulässig.
Kann Uwe Scheuch auch eine andere Verteidigungslinie als im ersten Prozess wählen?
ANTWORT: Genau darüber wird nun spekuliert. Denn inhaltliche Kritik am Ersturteil gab es nicht. Uwe Scheuch könnte sich vor Gericht reumütig zeigen und um eine geringere Strafe bitten. Der Effekt: Wenn die bedingte Haftstrafe unter einem Jahr ausfiele, wäre er auch nicht mit Amtsverlust bedroht und könnte Landeshauptmannstellvertreter bleiben. Scheuchs Aussagen, dass "die letzten Monate ein Lernprozess waren", lassen darauf schließen. Eine Diversion ist hingegen - vor allem angesichts von Scheuchs Verhalten und Äußerungen im ersten Prozess - so ausgeschlossen.












