Uwe Scheuchs Prozess wieder ganz von vorne
Knalleffekt im Fall Uwe Scheuch. Wie das Oberlandesgericht Graz am Donnerstag bekannt gab, geht das Verfahren gegen den FPK-Politiker wegen eines Formfehlers zurück in die erste Instanz.

Foto © APAUwe Scheuch
18 Monate Haft, davon sechs unbedingt. Dieses Urteil für Uwe Scheuch wegen des angeklagten Verbrechens der Geschenkannahme durch Amtsträger hatte am 2. August 2011 wie eine Bombe eingeschlagen. Nun folgte der nächste Knalleffekt: Das Oberlandesgericht Graz hat das Urteil gegen den Kärntner Landeshauptmann-Stellverteter und FPK-Chef wegen eines Formalfehlers aufgehoben und an die erste Instanz zurückverwiesen. Damit zieht sich das Verfahren um die "Part of the game"-Affäre mindestens bis 2013 in die Länge. Der Scheuch-Prozess muss erneut am Landesgericht Klagenfurt aufgerollt werden.
"So ein Tag..."
Die Nachricht platzte am Donnerstag in die Sitzung des Kärntner Landtages. Scheuch zog sich zurück und richtete sich nur auf der FPK-Internetseite und auf Facebook an die Funktionäre: "Ich danke für euer Vertrauen und eure Treue." FPK-Klubchef und Bruder Kurt Scheuch war sichtlich erfreut, aber wortkarg: "Kein Kommentar!" Auf dem Balkon des Landeshauses sang indes Manfred Stromberger, Ex-FPK-Abgeordneter und Beschuldigter in einem anderen Korruptionsfall ("Connect"-Affäre): "So ein Tag, so wunderschön wie heute."
Weniger Freude hatte man am Landesgericht Klagenfurt. Gerichtssprecher Martin Reiter bezeichnete die Formalentscheidung des OLG Graz als "einzigartig in der österreichischen Rechtsprechung". Das OLG habe das Urteil inhaltlich nicht geprüft. Der Prozess werde nun unter Weglassung des Fehlers neu verhandelt.
Das OLG erklärte das Ersturteil des Klagenfurter Richters Christian Liebhauser-Karl für nichtig, weil er gegen das "Überraschungsverbot" verstoßen habe. Parteispende eines russischen Investors für einen österreichischen Pass und Fördervergabe - auf den zweiten Vorwurf machte der Richter laut OLG Scheuch nicht ausreichend aufmerksam. Was dessen Verteidigungsrechte eingeschränkt habe (siehe Hintergrund-Bericht rechts).
Für Scheuch ist mit dem OLG-Entscheid die drohende Haft und Amtsenthebung vorerst abgewendet. Selbst aus der Korruptionsanklage Konsequenzen zu ziehen und zurückzutreten, hat er immer abgelehnt. Nach der Verurteilung im Vorjahr hatte Scheuch - mit seinem Verteidiger, dem ehemaligen Justizminister Dieter Böhmdorfer an seiner Seite - sogar erklärt, er nehme das Urteil "nicht zur Kenntnis". Richter Liebhauser-Karl hatte die Freiheitsstrafe auch mit einer "notwendigen Generalprävention" begründet.
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Verwundert zeigt sich der Kärntner SPÖ-Chef Peter Kaiser. Er sagt, "im Interesse aller ist eine rasche Neuaufnahme und Entscheidung des Verfahrens geboten".
Unverändert bleibt es politisch aus ÖVP-Sicht: "Die Koalition mit der FPK liegt auf Eis", so Landesrat Achill Rumpold und Klubobmann Stephan Tauschitz. Beim Prozess gegen ihren Parteichef Josef Martinz hoffen sie, "dass schon die erste Instanz korrekt abgewickelt wird".
Unerfreulich ist die Entwicklung im Sinne des Landes, so Frank Frey, Chef der Grünen. Er fordert weiter Scheuchs Rücktritt: "Korruption ist eine der schlimmsten Verfehlungen eines Politikers."
Neutral reagiert der geschäftsführende Kärntner BZÖ-Obmann Sigisbert Dolinschek: "Jeder Österreicher hat das Recht auf faires Verfahren."
Rückblick
Der Kärntner FPK-Landesparteichef und Landeshauptmannstellvertreter Uwe Scheuch ist am 2. August 2011 am Landesgericht Klagenfurt im Prozess um die "Part-of-the-game"-Affäre zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt worden.
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte Scheuch das Verbrechen der Geschenkannahme durch Amtsträger vorgeworfen. Der Politiker hatte sich während des gesamten Verfahrens für nicht schuldig erklärt, sein Verteidiger Dieter Böhmdorfer meldete auch umgehend Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.













