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Zuletzt aktualisiert: 09.05.2009 um 12:11 UhrKommentare

Kinderbetreuung: 2.300 Euro jährlich absetzbar

Kinderbetreuung ist bald steuerlich absetzbar. ÖVP-Staatssekretärin Marek ist stolz auf ihr "Megababy", das berufstätige Eltern entlastet. Sogar die Kosten der Oma werden absetzbar - wenn die sie versteuert.

Es winkt ein Absetzbetrag von  2.300 Euro jährlich für Kinderbetreuung

Foto © APAEs winkt ein Absetzbetrag von 2.300 Euro jährlich für Kinderbetreuung

Ziemlich schnell hat Familien-Staatssekretärin Christine Marek (ÖVP) ihr Paket zur Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten geschnürt. Ob die Detailverhandlungen in der Koalition ebenso rasch ablaufen, ist angesichts vorbeugender Kritik aus der SPÖ allerdings fraglich.

Kehrseite. Bis zu 2300 Euro pro Kind und Jahr sollen laut Marek absetzbar sein. Der Vorteil für die Eltern - sie zahlen weniger Steuer - hat eine Kehrseite bei denen, die die Betreuung der Kinder erbringen. Diese Beträge erhöhen naturgemäß das steuerpflichtige Einkommen von Krippen, Kindergärten, Tagesmüttern oder dem der Großmutter.

Oma oder Opa. Denn das Besondere an Mareks Vorstoß ist, dass sie den Kreis der Personen sehr weit fasst. Wenn eine Oma oder ein Opa entsprechend qualifiziert ist - und wenn sie/er dafür eine Rechnung ausstellt, also das Kind nicht "schwarz" betreut -, sind auch diese Kosten absetzbar. Bedngung ist, dass die Großeltern nicht im gleichen Haushalt leben.

"Schnellsiedekurs." In Mareks Entwurf steht als Mindestqualifikation eine Ausbildungszeit von acht Stunden. Wer das als unverantwortlichen "Schnellsiedekurs" bezeichnet, kommt bei der Staatssekretärin schlecht an: Speziell Mütter, die einst viele Jahre für ihre Kinder gesorgt haben, seien mehr als qualifiziert für so eine Tätigkeit.

Lob und Kritik . Sozialeinrichtungen wie die Caritas begrüßen den Vorstoß. Sie können einerseits mit mehr "Kundschaft" - also Kindern in Betreuung - rechnen, andererseits an der Qualifizierung von Privatpersonen verdienen.

Alleinerzieher. Noch Verhandlungssache sind Bezugsvarianten und spezielle Pakete für Alleinerzieher mit geringen Einkommen. Ein Zuckerl soll sein, dass die Absetzbarkeit der Kinderbetreuung schon heuer gelten soll, wenn der Nachweis der entsprechenden Betreuung noch vor Jahresende erbracht wird. Das muss aber wie das ganze Paket erst in der Koalition verhandelt werden.

Unmut. Mit vorbeugendem Unmut reagierte die SPÖ, die der Absetzbarkeit der Kinderbetreuung im Regierungsprogramm aber prinzipiell zugestimmt hatte. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek stößt sich daran, dass ein "Crashkurs" von acht Stunden als Qualifikation ausreichen soll. Prinzipielle Zustimmung gibt es naturgemäß von FPÖ und BZÖ.

JOHANNES KÜBECK

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Voraussetzung, um den Absetzbetrag von 2.300 Euro für Kinderbetreuung in Anspruch zu nehmen, ist, dass der Babysitter ein Minimum an Qualifikation (8-stündiger Kurs) mitbringt und eine Honorarnote stellt. Auch Großeltern können eine Honorarnote stellen.

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