Gewaltschutz: Berger lässt umstrittene Anzeigenpflicht fallen
Die Justizministerin legte eine neue Version mit Verzicht auf Anzeigepflicht - vor und hofft auf den Beschluss im Ministerrat.

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Justizministerin Maria Berger (S) versucht einen
letzten Anlauf für das Gewaltschutzpaket. Sie hat eine neue Version
ohne die viel kritisierte Neuregelung der Anzeigepflicht bei Verdacht
auf Kindesmissbrauch und -misshandlung vorgelegt. Berger hofft, das
Paket in der nun vorliegenden Form am Dienstag im Sommerministerrat
durchbringen zu können, sagte sie der APA: "Die Anzeigepflicht wäre
ein wichtiger Teil gewesen, aber nicht der einzige. Es sind weitere
wesentliche Bestimmungen dabei, von denen ich möchte, dass sie sobald
wie möglich in Kraft treten."
Gewaltschutzpaket.
Die Verhandlungen von SPÖ und ÖVP über das Gewaltschutzpaket waren
vergangene Woche gescheitert, Knackpunkt: die verschärfte
Anzeigepflicht. Diese war zwischenzeitlich von Berger abgeschwächt
worden, dennoch hagelte es weiterhin Kritik von
Kinderrechtsorganisationen, Ärzten und Experten. Nun verzichtet
Berger gänzlich auf die Neuregelung: Sie wolle stattdessen eben die
bereits bestehenden Anzeige- und Meldepflichten den betreffenden
Stellen "nachdrücklich in Erinnerung rufen".
Maßnahmen-Verschärfung.
Weiters im Paket enthalten sind etwa der Ausbau der Einstweiligen
Verfügung zum Schutz vor Gewalt, höhere Strafen bei "fortgesetzter
Gewaltausübung", Opferschutz-Regelungen auch im Zivilverfahren sowie
ein Vorschuss auf Schmerzensgeld für Gewaltopfer. Zudem sind
schärfere Maßnahmen gegen Sexualstraftäter vorgesehen: gerichtliche
Aufsicht, längere Probezeiten und Tilgungsfristen sowie Berufs- und
Tätigkeitsverbote.
Kompromiss.
Zugunsten dieser Punkte lasse sie die Anzeigenpflicht fallen, so
Berger. Sie wünscht sich einen Beschluss des Pakets im Ministerrat am
Dienstag, um es noch vor der Wahl im Nationalrat zur Abstimmung zu
bringen. Damit könnte es mit 1. Jänner 2009 in Kraft treten. Für eine
Einigung mit dem Koalitionspartner ist sie optimistisch, schließlich
sei doch der "letzte Verhandlungsstand" eine Einigung gewesen - bis
eben auf die Anzeigenpflicht: "Wir waren schon da."












