Wählen im Ausland leichter
Die Briefwahl ermöglicht eine Stimmabgabe auf dem Postweg schon vom Inland aus - und im Ausland ohne Zeugen.

Foto © APAWahlkarten müssen bis 6. Oktober, 14.00 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein!
Leichter als früher können Österreicher, die im
Ausland leben oder sich am 28. September außerhalb des Landes
aufhalten, an der heurigen Nationalratswahl teilnehmen. Denn mit dem
2007 beschlossenen Wahlpaket wurde die Briefwahl eingeführt. Sie
ermöglicht eine Stimmabgabe auf dem Postweg schon vom Inland aus -
und im Ausland ohne Zeugen. Notwendig dafür ist, in einer
Wählerevidenz in Österreich aufzuscheinen und rechtzeitig eine
Wahlkarte zu beantragen.
Wahlkarten Abo.
Für Auslandsösterreicher wurde außerdem neu die Möglichkeit
geschaffen, für alle Wahlen der nächsten zehn Jahre die automatische
Zusendung einer Wahlkarte zu "abonnieren".
Eingetragen.
Wahlkarten müssen bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man
eingetragen ist, oder im Weg der Botschaft, des Generalkonsulates
oder des Konsulates beantragt werden. Dies ist ab sofort und noch bis
24. September (schriftlich) bzw. 26. September (persönlich) möglich -
wobei die Zeit für die Zustellung der Wahlkarte bedacht werden muss.
Postweg einplanen.
Den Postweg einplanen muss man auch bei der Stimmabgabe: Bis
spätestens 6. Oktober, 14.00 Uhr, muss die Wahlkarte bei der
zuständigen Bezirkswahlbehörde (Adresse ist auf der Wahlkarte
aufgedruckt) eingelangt sein. Gewählt werden kann sofort bei Erhalt
der Wahlkarte - die die Gemeinden nach Herstellung der amtlichen
Stimmzettel knapp drei Wochen vor dem 28. September versenden. Ist
ein Reisender da bereits im Ausland, wird die Wahlkarte an die
angegebene Adresse (z.B. ins Hotel) geschickt.
Sofortige Abgabe.
Die Stimme kann im Ausland und jetzt auch im Inland sofort
abgegeben werden, man muss nicht bis zum Wahltag warten. Anders als
bisher kann jemand, der am 20. September ins Ausland verreist, seinen
Wahlbrief gleich nach Erhalt der Wahlkarte auch schon in Österreich
in den Postkasten werfen. Bisher war die Briefwahl streng untersagt,
erst nach Überschreiten der Landesgrenze durfte die Stimme aufgegeben
werden.
Verschließbares Kuvert.
Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert, in dem sich der
amtliche Stimmzettel, ein gummiertes Wahlkuvert und ein
Informationsblatt befindet. Anders als noch bei der letzten NR-Wahl
2006 muss die Wahl im Ausland nicht mehr von einem Zeugen bestätigt
werden. Es reicht eine - auch im Inland - selbst abzugebende
eidesstattliche Erklärung, dass die Stimme persönlich, unbeobachtet
und unbeeinflusst abgegeben wurde.
Ort und Zeitpunkt.
Angegeben werden müssen auch Ort und Zeitpunkt der Stimmabgabe -
denn auch für die Briefwahl gilt der "Wahlschluss" (traditionell
17.00 Uhr am Wahlsonntag). Wahlkarten mit einem späteren
Bestätigungs-Zeitpunkt sind ungültig. Wahlkuvert und Wahlkartenkuvert
müssen zugeklebt werden.
Wahlkarte in Österreich.
Auch für den Wahlsonntag in Österreich ist in bestimmten Fällen
eine Wahlkarte nötig: Wenn man in einem anderen Wahllokal als dem
"eigenen" wählen möchte, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht
in das Wahllokal gehen kann oder wenn man in einem Spital oder
Pflegeheim wählen möchte. "Ausflügler" können ihre Stimme mittels
Wahlkarte in einem Wahlkarten-Lokal abgeben. Wer zu Hause wählen
muss, muss gleichzeitig mit der Wahlkarte eine "fliegende
Wahlkommission" beantragen.
(S E R V I C E - )
Features
Informationen
Informationen zur National-
ratswahl finden sich
auf der Homepage des Innen-
ministeriums und auf der Homepage des
Außen-
ministeriums.
Telefon-Hotline für Auslandsösterreicher: 53126-2700.












