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Zuletzt aktualisiert: 22.07.2008 um 16:34 UhrKommentare

Wählen im Ausland leichter

Die Briefwahl ermöglicht eine Stimmabgabe auf dem Postweg schon vom Inland aus - und im Ausland ohne Zeugen.

Wahlkarten müssen bis 6. Oktober, 14.00 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein!

Foto © APAWahlkarten müssen bis 6. Oktober, 14.00 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein!

Leichter als früher können Österreicher, die im Ausland leben oder sich am 28. September außerhalb des Landes aufhalten, an der heurigen Nationalratswahl teilnehmen. Denn mit dem 2007 beschlossenen Wahlpaket wurde die Briefwahl eingeführt. Sie ermöglicht eine Stimmabgabe auf dem Postweg schon vom Inland aus - und im Ausland ohne Zeugen. Notwendig dafür ist, in einer Wählerevidenz in Österreich aufzuscheinen und rechtzeitig eine Wahlkarte zu beantragen.

Wahlkarten Abo. Für Auslandsösterreicher wurde außerdem neu die Möglichkeit geschaffen, für alle Wahlen der nächsten zehn Jahre die automatische Zusendung einer Wahlkarte zu "abonnieren".

Eingetragen. Wahlkarten müssen bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man eingetragen ist, oder im Weg der Botschaft, des Generalkonsulates oder des Konsulates beantragt werden. Dies ist ab sofort und noch bis 24. September (schriftlich) bzw. 26. September (persönlich) möglich - wobei die Zeit für die Zustellung der Wahlkarte bedacht werden muss.

Postweg einplanen. Den Postweg einplanen muss man auch bei der Stimmabgabe: Bis spätestens 6. Oktober, 14.00 Uhr, muss die Wahlkarte bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde (Adresse ist auf der Wahlkarte aufgedruckt) eingelangt sein. Gewählt werden kann sofort bei Erhalt der Wahlkarte - die die Gemeinden nach Herstellung der amtlichen Stimmzettel knapp drei Wochen vor dem 28. September versenden. Ist ein Reisender da bereits im Ausland, wird die Wahlkarte an die angegebene Adresse (z.B. ins Hotel) geschickt.

Sofortige Abgabe. Die Stimme kann im Ausland und jetzt auch im Inland sofort abgegeben werden, man muss nicht bis zum Wahltag warten. Anders als bisher kann jemand, der am 20. September ins Ausland verreist, seinen Wahlbrief gleich nach Erhalt der Wahlkarte auch schon in Österreich in den Postkasten werfen. Bisher war die Briefwahl streng untersagt, erst nach Überschreiten der Landesgrenze durfte die Stimme aufgegeben werden.

Verschließbares Kuvert. Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert, in dem sich der amtliche Stimmzettel, ein gummiertes Wahlkuvert und ein Informationsblatt befindet. Anders als noch bei der letzten NR-Wahl 2006 muss die Wahl im Ausland nicht mehr von einem Zeugen bestätigt werden. Es reicht eine - auch im Inland - selbst abzugebende eidesstattliche Erklärung, dass die Stimme persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst abgegeben wurde.

Ort und Zeitpunkt. Angegeben werden müssen auch Ort und Zeitpunkt der Stimmabgabe - denn auch für die Briefwahl gilt der "Wahlschluss" (traditionell 17.00 Uhr am Wahlsonntag). Wahlkarten mit einem späteren Bestätigungs-Zeitpunkt sind ungültig. Wahlkuvert und Wahlkartenkuvert müssen zugeklebt werden.

Wahlkarte in Österreich. Auch für den Wahlsonntag in Österreich ist in bestimmten Fällen eine Wahlkarte nötig: Wenn man in einem anderen Wahllokal als dem "eigenen" wählen möchte, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht in das Wahllokal gehen kann oder wenn man in einem Spital oder Pflegeheim wählen möchte. "Ausflügler" können ihre Stimme mittels Wahlkarte in einem Wahlkarten-Lokal abgeben. Wer zu Hause wählen muss, muss gleichzeitig mit der Wahlkarte eine "fliegende Wahlkommission" beantragen. (S E R V I C E - )


Informationen

Informationen zur National-
ratswahl finden sich auf der Homepage des Innen-
ministeriums
und auf der Homepage des Außen-
ministeriums
.

Telefon-Hotline für Auslandsösterreicher: 53126-2700.

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