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Zuletzt aktualisiert: 07.07.2008 um 11:52 UhrKommentare

Neuwahlen ab dem 14. September möglich

Der Beschluss der Auflösung des Nationalrates wird schnell gehen. Ein Beschluss des BZÖ-Neuwahlantrages könnte sofort im Plenum am Dienstag, dem 8. Juli, erfolgen. Ministerrat muss Verordnung mit "Stichtag" beschließen.

Gehen die Österreicher im Herbst zur Wahl?

Foto © APAGehen die Österreicher im Herbst zur Wahl?

Mit dem Platzen der Großen Koalition ist der Weg für Neuwahlen frei. Völlig unabhängig davon, in welcher Form nun der vorgezogene Urnengang diese Woche im Nationalrat beschlossen wird, ist der 14. September der frühest mögliche Zeitpunkt. Da die ÖVP darauf besteht, die Wahl noch im September durchzuführen, würden sich also drei Termine anbieten - neben dem 14. noch der 21. und der 28. September.

Beschluss schon Dienstag? Der Beschluss der Auflösung des Nationalrates wird schnell gehen. Ein Beschluss des BZÖ-Neuwahlantrages könnte sofort im Plenum am Dienstag, dem 8. Juli, erfolgen - der Nationalrat wäre damit aufgelöst. Bei einem neu eingebrachten Neuwahlantrag von ÖVP und SPÖ, wie ihn die Volkspartei wünscht, wäre das Prozedere etwas komplizierter: Es bräuchte zunächst eine Zuweisung an den Verfassungsausschuss, danach könnte der Antrag zurück ins Plenum gehen und dort abgesegnet werden. Theoretisch würde sich dies auch an einem einzigen Tag ausgehen.

"Stichtag". Nach der Sondersitzung muss der Ministerrat eine Verordnung beschließen, die eine Festlegung auf einen Neuwahltermin und den "Stichtag" (die übliche Frist beträgt 61 Tage vor dem Neuwahltermin) zum Inhalt hat. Die Verordnung müsste auch die Bitte an den Hauptausschuss des Nationalrates beinhalten, den Termin zu bestätigen, und das Ersuchen an den Bundespräsidenten, diesen dann öffentlich zu machen. Nächstmöglicher Termin für den Ministerrat nach dem ersten Plenartag am 8. Juli wäre gleich der Tag darauf, also der 9. Juli.

Dauert es doch länger? Danach müsste man noch einen Termin für den Hauptausschuss finden - theoretisch könnte dies auch schon tags darauf, also am Donnerstag, erfolgen. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt müsste mindestens einen Tag vor dem "Stichtag" stattfinden, könnte sich also vermutlich bis Montag, 14. Juli, ausgehen. "Stichtag" wäre damit Dienstag, 15. Juli, der Wahltermin käme frühestens 61 Tage danach. Sollte sich das alles ausgehen, wäre eine Wahl am 14. September möglich. Laut Wahlbehörde im Innenministerium nimmt das Prozedere bis zur endgültigen Festsetzung des "Stichtages" allerdings normalerweise mehrere Wochen in Anspruch.


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Grafik vergrößernDer Weg zu NeuwahlenGrafik © APA

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