Für Raucher wird es ungemütlicher
Nationalrat beschloss verschärftes Anti-Raucher-Gesetz: Eingeschränkte Raucherzonen in Lokalen, dafür sehr viel Wahlfreiheit für Wirte.

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Für Raucher wird es in der österreichischen Gastronomie ungemütlicher. Und doch ist es eine Lösung, mit der alle und auch die Wirte leben können, betonen Wirtschaftsvertreter. Die Verschärfung des Tabakgesetzes, die im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen wurde, bringt nun auch bei uns eingeschränkte Raucherzonen in Lokalen. Einzig in Gaststätten bis maximal 50 Quadratmeter kann der Wirt frei entscheiden, ob er das Rauchen erlaubt oder nicht.
Weiterhin rauchen.
Aber auch in Lokalen mit einer Grundfläche zwischen 50 und 80 Quadratmetern darf weiter geraucht werden, wenn die Behörde entscheidet, dass eine Teilung in Raucher- und Nichtraucherzone nicht möglich ist. Bei allen größeren Gastronomie-Betrieben ist die Einrichtung eines Nichtraucherbereichs von mindestens 50 Prozent der Gesamtbedienungsfläche notwendig, sofern der Wirt das Rauchen zulassen will. In allen Räumen, in denen geraucht werden darf, muss der sichtbare Warnhinweis "Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen" angebracht werden. Bei Zuwiderhandeln gegen die Nichtraucherschutzbestimmungen in Lokalen und öffentlichen Gebäuden sieht die Gesetzesnovelle Verwaltungsstrafen vor.
Auf der Strecke geblieben.
Der Großteil der Arbeitnehmerschutz-Bestimmungen, auf die sich die Sozialpartner im Vorfeld geeinigt hatten, ist aber im Gesetz auf der Strecke geblieben, kritisiert die Gewerkschaft Vida. Einzig Schutzbestimmungen für werdende Mütter und Jugendliche werden umgesetzt. Die Bestimmungen treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft, die Übergangsfrist für bauliche Adaptierungen gilt bis Mitte 2010.
Regierungs-Special
Fakten
Bereits jetzt gebe es viele Betriebe, die ohne gesetzliche Regelungen Schritte zum Schutz der Nichtraucher vollzogen haben, aber "es waren eben zu wenig", erläutert< b>Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky.















