So verlief der letzte Verhandlungstag
Staatsanwalt Andreas Höbl hat am Montag im Untreue-Prozess gegen Ex-ÖVP-Chef Martinz, die beiden Vorstände der Kärntner Landesholding Megymorez und Xander sowie gegen Steuerberater Birnbacher vier Schuldsprüche gefordert. Das Verfahren habe gezeigt, dass die Beratungsleistung Birnbachers nicht notwendig gewesen sei. Bei der Strafbemessung sah Höbl keinen Anlass, zwischen den einzelnen Angeklagten zu unterscheiden, das Geständnis Birnbachers sei kein Grund für ein milderes Urteil.
Die Einschaltung Birnbachers wurde laut Höbl "für andere Zwecke in Anspruch genommen", nämlich um Zahlungsflüsse von der Landesholding korrekt erscheinen zu lassen. Für ihn ist es auch nicht "ein komplizierter Fall von Untreue", sondern eine "Primitivverletzung". Das Geständnis Birnbachers wertete er als "nicht reumütig", sondern es sei nur aufgrund der drückenden Beweislage erfolgt. Außerdem wäre die Untreue ohne seine Mithilfe gar nicht möglich gewesen, so Höbl. Birnbacher habe sich schuldig bekannt, weil "völlig klar" gewesen sei, dass das Honorar von sechs Millionen Euro zu hoch gewesen sei, sagte der Staatsanwalt. Martinz habe Geld für die Partei lukrieren wollen, aber sicher nicht für sein Privatvermögen.
Zur Rolle von Megymorez meinte Höbl, die Kärntner Landesholding habe die Leistung Birnbachers gar nicht gebraucht, da sie den Kaufvertrag selbst habe prüfen lassen. Wesentlich erschien ihm in diesem Zusammenhang ein Gutachten, in dem feststellt wurde, dass die Beiziehung Birnbacher lediglich fürs "subjektive Wohlbefinden" jedoch nicht objektiv notwendig gewesen sei. Dass man sich als Vorstand der KLH auch richtig verhalten hätte können, habe das Verhalten des damaligen Vorstand des KLH, Reinhard Zechner, gezeigt. Dieser sei zurückgetreten, als er von den Verkaufverhandlungen, in die er nicht eingebunden gewesen sei, erfahren habe.
Als mildernd könne man die Unbescholtenheit aller vier Angeklagten werten, bei Martinz und den Vorständen sei auch nicht persönliche Bereicherung beabsichtigt gewesen. Als erschwerend nannte Höbl vor allem die hohe Schadenssumme, bei Birnbacher die Bereicherung. Der Privatbeteiligtenvertreter der Kärntner Landesholding, Bernhard Fink, sah in der Geheimvereinbarung zwischen Martinz und Haider mit Birnbacher auch eine "arglistige Täuschung", die zum Schaden von sechs Millionen Euro geführt habe. Seiner Ansicht nach wäre dies auch in Richtung Betrug zu überprüfen. Er forderte von Martinz und Birnbacher vollen Schadenersatz samt Zinsen. Gunter Huainigg, der für das Land Kärnten den Privatbeteiligtenanspruch gegen die Vorstände der Landesholding vertrat, forderte das Gleiche, nur eben von Megymorez und Xander.
Detail am Rande: Werner Wutscher, Aufsichtsratsvorsitzender der Kärntner Landesholding (KLH) hat für Montag um 17 Uhr eine Aufsichtsratssitzung der KLH einberufen. Dabei gehe es um Konsequenzen aus den für Montagnachmittag erwarteten Urteilen im Strafprozesses in der "Causa Birnbacher", wie es heißt.
Megymorez-Anwalt "erschüttert"
Bei den Plädoyers der Verteidiger war zuerst der Anwalt von Megymorez, Martin Nemec, an der Reihe, der einen Freispruch forderte. Er zeigte sich vom Vortrag des Anklägers "erschüttert", weil dieser nicht objektiv gewesen sei. "Es geht hier um die Existenz von Menschen", appellierte Nemec an die Schöffen. Er kritisierte auch die "undifferenzierte" und "vorverurteilende" Berichterstattung der Medien und stellte Birnbacher in den Mittelpunkt seiner Ausführungen. Dessen Geständnis habe nur den Zweck gehabt, von den eigenen Malversationen abzulenken.
Das Beweisverfahren habe mit "überragender Deutlichkeit" ergeben, dass sein Mandant erst zu einem späten Zeitpunkt vom Anteilsverkauf der Hypo-Bank Alpe-Adria an die BayernLB gewusst habe, sagte der Verteidiger. Birnbacher sei der Einzige gewesen, der auf Verkäuferseite für das Land Kärnten tätig gewesen sei, daher könne dessen Beiziehung nicht nur fingiert gewesen sein. Birnbacher habe sogar ausgesagt, dass er entscheidend für das Zustandekommen des Vertrags gewesen sei. Da habe man an der "Verdienstlichkeit und dem Nutzen" des Steuerberaters nicht zweifeln können.
Nemec wies auch darauf hin, dass Birnbacher seine Verantwortung mehrfach geändert habe und bat darum, die Aussage in ihrer Gesamtheit zu sehen. In Wahrheit wisse nur Birnbacher selbst, welche Leistung er erbracht habe und was diese wert gewesen sei. Er hätte die Vorstände aufklären müssen, habe sie jedoch ins offene Messer rennen lassen, sagte Nemec. Dadurch sei für ihn der Tatbestand des Betrugs gegeben.
Xanders Anwalt attackierte Birnbacher
Als zweiter Verteidiger hat Gernot Murko, Verteidiger von Landesholding-Vorstand Gert Xander, sein Plädoyer vorgetragen. Er attackierte den Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher, bezeichnete das Gutachten, auf das sich die Anklage stützt, als "fehlerhaft" und forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. "Die Vorgänge in diesem Gerichtssaal haben ein politisches Erdbeben ausgelöst", sagte er im Hinblick auf das Geständnis Birnbachers, dass dessen Honorar von sechs Millionen Euro zu hoch gewesen sei und dass mit Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz und dem damaligen Landeshauptmann Jörg Haider vereinbart gewesen sei, diesen Betrag zu dritteln. Es gelte aber nicht, die politische Dimension zu beurteilen, sondern über Schuld oder Nicht-Schuld im Sinne der Anklage zu entscheiden. Für den Tatbestand der Untreue müsse der wissentliche Befugnismissbrauch erwiesen sein, so Murko. Die Rechtsprechung verlange hier zweifelsfreie Kenntnis.
Das sei in dieser Causa nicht der Fall. Auch in dem Gutachten von Frank Schäfer, auf das sich die Anklage stützte, sei der Befugnismissbrauch nicht herauszulesen. Zudem strotze dieses Gutachten nur so vor Fehlern, sagte der Anwalt. Auch er versuchte, wie schon der Verteidiger von Holding-Vorstand Hans-Jörg Megymorez vor ihm, die Glaubwürdigkeit Birnbacher zu erschüttern. Von Birnbacher würden sechs Aussage-Varianten vorliegen, erklärte Murko. Birnbacher habe die Vorstände getäuscht. Nicht die Untreue Xanders, sondern ein Betrugsdelikt wäre zu überprüfen, betonte der Anwalt.
Todor-Kostic lobt erneut "Jahrhundertdeal"
Der Verkauf der Kärntner Hypo an die BayernLB sei ein "Jahrhundertdeal" für das Land gewesen. Wie sein Mandant während seiner Aussagen strich auch der Verteidiger von Ex-ÖVP-Obmann Josef Martinz, Alexander Todor-Kostic, die Verdienste des Angeklagten für Kärnten hervor. Honorare in dieser Höhe seien "üblich", so der Anwalt, der dem Staatsanwalt jegliche Wirtschaftskompetenz für komplexe Transaktionen absprach. Die Parteispendenaffäre sei natürlich "politisch unappetitlich", aber nicht strafbar und weit entfernt von dem Tatbestand der Untreue, sagte Todor-Kostic.
Der Verteidiger griff wie schon jener von Hans-Jörg Megymorez die Medien an und warf ihnen im Zusammenhang mit diesem Prozess Vorverurteilung vor. Der Rechtsstaat funktioniere aber nicht auf Zuruf, führte er aus. "Lösen Sie sich von den Zurufen", forderte er von Richter und Schöffen. Das Geständnis des Steuerberaters Dietrich Birnbacher sei für ihn "lediglich der Versuch, strafmildernde Umstände zu bekommen". Birnbacher sei nicht Aufdecker und Saubermann, sondern derjenige, der das Geld genommen habe. Er habe alle Beteiligten inklusive Gutachter und Anwälte getäuscht, so der Anwalt. Martinz habe keinen Anlass gehabt, dass die von Birnbacher angeführten Leistungen, nicht erbracht worden seien, führte Todor-Kostic aus. Weiters habe sein Mandant auf die Gutachten vertraut, die von der Kärntner Landesholding in Auftrag gegeben worden waren. Martinz habe sich nicht eingemischt und wäre aufgrund seiner Ausbildung auch nicht in der Lage gewesen, hier einzugreifen.
Der Beweis für das große Komplott sei nicht gelungen. "Der rauchende Colt wurde nicht gefunden", sagte Todor-Kostic. "Ich weiß, man will einen Politiker hängen sehen", meinte er, aber es gebe keine Beweise dafür. Bei diesem spektakulären Prozess stehe der Rechtsstaat auf dem Prüfstand. Daher plädiere er auf einen Freispruch.
Soyer: "Verbrechen zahlt sich nicht aus"
Als letzter der vier Verteidiger hat am Montagnachmittag der Anwalt von Dietrich Birnbacher, Richard Soyer, das Wort ergriffen. Er stellte seine Ausführungen unter das Motto: "Crime does not pay - Verbrechen zahlt sich nicht aus, und das gilt für alle vier Angeklagten." Soyer wies die Anschuldigungen der anderen Verteidiger, Birnbachers Geständnis sei unglaubwürdig, zurück. "Es ist sogar sehr glaubwürdig", betonte er.
Birnbacher habe bis zum Vorliegen des sogenannten "Schäfer-Gutachtens" keinerlei Aussagen in der Causa gemacht, unterstrich Soyer. Erst danach habe er sich zur Aussage entschlossen. Birnbacher habe mit seinen Geständnissen deshalb so lange gezögert, "weil er Josef Martinz schon als kleinen Buben kennt und sich den Eltern verpflichtet fühlt." Daher habe er lange Loyalität gezeigt, doch irgendwann seien diese Grenzen überschritten worden.
Die vergangenen eineinhalb Monate in Kärnten seien auch für ihn sehr lehrreich gewesen, sagte Soyer. Es habe "Anfeindungen diffizilster Art gegen meinen Mandanten und meine Person gegeben", die er so nicht gewöhnt sei und in dieser Form nicht erlebt habe. Es sei ihm und seinem Mandanten klar geworden, "gegen welche Mauern man da anläuft".
Die Betrugsvorwürfe, die sowohl die Privatbeteiligtenvertreter als auch die anderen Verteidiger teilweise erhoben hatten, wies Soyer kategorisch zurück. Er warf dem Anwalt Bernhard Fink vor, nur "wenige Unterstellungen" ausgelassen zu haben. Er sei es eigentlich nicht gewohnt, dass von Privatbeteiligten "Nebelbomben" geworfen würden.
Abschließend betonte Soyer, dass natürlich die Höhe des Schadens ein Erschwerungsgrund für seinen Mandanten darstelle. Dagegen gebe es aber eine "Legion von Milderungsgründen". So habe Birnbacher einen untadeligen Lebenswandel vorzuweisen, dazu gebe es den Passus der "lockenden Gelegenheit", auch wenn dieser nicht besonders schwer wiege. Mildernd sei aber auch die teilweise Schadensgutmachung und das reumütige Geständnis. Auch die lange Verfahrensdauer sei eine "nicht unwesentliche Sache", die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hätte schon viel früher die notwendigen Schritte ergreifen müssen.
Birnbacher leide zudem unter der "Poena naturalis", er habe einen Schaden von 5,7 Millionen verursacht und sehe sich mit Forderungen in der Höhe von mehr als zehn Millionen Euro konfrontiert. Diese "Poena naturalis" habe "selten so zugeschlagen". Nicht zuletzt habe Birnbacher einen wesentlichen Beitrag zur Wahrheitsfindung geleistet, er sei de facto ein "großer Kronzeuge". Er sei daher überzeugt, dass das außerordentliche Milderungsrecht angewendet werden müsse, ebenso wie die "kleine Kronzeugenregelung" nach Paragraf 41a, der üblicherweise immer nur in Suchtgiftverfahren angewendet werde. Die Causa strahle "weit in die Landesregierung" hinein, so sei Landesrat Harald Dobernig (FPK) massiv belastet worden.
Ausführliches Schlusswort von Martinz
Nach den Plädoyers im Birnbacher-Prozess nutzte Ex-ÖVP-Obmann Josef Martinz sein Schlusswort dazu, noch einmal darzulegen, worum es beim Hypo-Verkauf gegangen sei. Er sei als Politiker aber quasi "der ideale Sündenbock" in der politischen Landschaft. Ohne ihn hätte es dieses gute Geschäft für Kärnten "nie gegeben".
Es habe jetzt wochenlange Vorverurteilungen gegeben, die ein Bild gezeichnet hätten, das verlange, "der Martinz muss hängen". Er habe den Fachleuten vertraut und nicht den geringsten Zweifel an "einem renommierten Wirtschaftsprüfer und Freund" gehabt.
Es sei ein "schrecklicher Fehler" gewesen, bei Birnbacher um eine Parteienförderung anzuklopfen, darüber hinaus habe es aber kein Gespräch zu diesem Thema mehr gegeben. An den Staatsanwalt gerichtet, meinte Martinz: "Wo ist der Tatplan, wo ist das große Komplott?" Es war nirgends für ihn erkennbar, dass etwas nicht in Ordnung gewesen wäre. Die "depperte Parteienförderung" sei ein Fehler gewesen. Zum Dank hätten ihn die "eigenen Leute" als erstes fallenlassen. Er sei mit sich im Reinen, habe nichts mehr aufzuklären und "bitte um die Würdigung der Standpunkte losgelöst von der medialen Vorverurteilung, ich bitte um einen Freispruch".
Die beiden Landesholding-Vorstände Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander hatten sich zuvor den Ausführungen ihrer Anwälte angeschlossen und auf nicht schuldig plädiert. Birnbacher erklärte, er habe versucht, mit seinen Geständnissen einen Beitrag zu einer umfassenden Aufklärung leisten. Mit seinem zweiten Geständnis "wollte ich, dass der Versuch vereitelt wird, den wahren Sachverhalt weiter zu verschleiern". Damals habe er sich nicht als Werkzeug gefühlt, jetzt wisse er, dass er als Werkzeug benutzt worden sei. Er bereue es, bei diesem Spiel mitgemacht zu haben und ersuche um ein "angemessenes und mildes Urteil".
Anschließend zog sich der Schöffensenat zur Beratung zurück.




















