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Zuletzt aktualisiert: 01.10.2012 um 22:24 UhrKommentare

Vier Schuldsprüche im Honorar-Prozess

Die Urteile im Untreue-Prozess sind gefallen. Josef Martinz (5,5 Jahre), Dietrich Birnbacher (3 Jahre) und die Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez (3 Jahre) und Gert Xander (2 Jahre), wurden schuldig gesprochen. Birnbacher muss 4,7 Millionen Euro plus Zinsen an die Kärntner Landesholding zahlen.

Foto © KLZ/Traussnig (5)

Der ehemalige Kärntner ÖVP-Obmann Josef Martinz ist am Montag im Birnbacher-Prozess am Landesgericht Klagenfurt wegen Untreue (Paragraf 153) zu einer unbedingten Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Die Vorstände der Kärntner Landesholding (KLH), Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, wurden vom Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Manfred Herrnhofer zu drei bzw. zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Steuerberater Dietrich Birnbacher, der als einziger geständig gewesen war, erhielt drei Jahre, zwei davon bedingt auf drei Jahre.

Die Angeklagten wurden im Zusammenhang mit der Zahlung eines Honorars in der Höhe von sechs Millionen Euro an Birnbacher für dessen Rolle im Verkauf der Hypo-Landesanteile an die BayernLB verurteilt. Der deutsche Gutachter Frank Schäfer hatte den Wert der Arbeit Birnbachers mit maximal 300.000 Euro beziffert. Der Betrag von 5,7 Millionen Euro sei "rechtsgrundlos" anerkannt worden. Die Bestellung der Gutachter sei erfolgt, um diese Tathandlung zu verschleiern, Martinz und der "nicht mehr verfolgbare Dr. Jörg Haider" hätten Megymorez und Xander zur Zahlung des Geldes an Birnbacher und damit zur Ausführung der Straftat bestimmt.

Die Urteilsbegründung

Richter Manfred Herrnhofer erklärte in seiner Urteilsbegründung, man habe sich ausführlich mit allen Unterlagen und Beweisen auseinandergesetzt und der Senat sei der Ansicht, dass die Beweislage ausreichend für einen Abschluss des Verfahrens gewesen sei.

Bei den Vorständen der Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, handle es sich ebenso wie beim Aufsichtsratsvorsitzenden der Kärntner Landesholding, Josef Martinz um Personen, die wussten, wie Bankgeschäfte laufen und die Entscheidungsträger waren. Dies gelte auch für den damaligen Aufsichtskommissär, den inzwischen verstorbenen Landeshauptmann Jörg Haider. Die Zeugeneinvernahmen hätten ergeben, dass in der Landesholding "politische Spielchen" getrieben worden seien. Bei den Erfolgen hätten alle dabei sein wollen, bei den Niederlagen aber nicht. Herrnhofer: "Hier hat die Politik das Geschehen bestimmt, es war die Politik, die Einfluss genommen hat. Und es war auch so, dass im Aufsichtsrat, der politisch besetzt wurde, bei Abstimmungen politisches Kleingeld gewechselt wurde."

Es sei klar gewesen, dass der geplante Börsegang nicht realisierbar sei, aber die Wandelschuldverschreibung über 500 Millionen Euro 2008 fällig gewesen sei. Dazu seien die Swap-Verluste samt Bilanzfälschungen gekommen, dadurch habe dringender Handlungsbedarf geherrscht. Es sei allen klar gewesen, dass mit der bevorstehenden Rückführung der Wandelanleihe weiteres Ungemach drohen würde.

Sämtliche Aussagen hätten eines klar bestätigt, ob es Othmar Ederer, Siegfried Grigg oder Stefan Petzner gewesen sei: "Hier gab es den Primat der Politik, wenn Haider das gesagt hat, fährt die Eisenbahn drüber. Es war die Politik, die letztlich über den Aufsichtsrat die Geschicke der Landesholding lenkte." Man müsse sich darüber klar sein, in welcher Position die Vorstände seien, die ständig von der Politik gelenkt worden seien. Die Vorstände seien beim Verkauf "ganz klar außen vor gelassen worden". Haider habe einen "politischen Mehrheitsbeschaffer" gebraucht, es sei allen klar gewesen, dass der Investor Tilo Berlin seine Anteile verkaufen werde, es habe eindeutig Abstimmungen mit den politischen Entscheidungsträgern gegeben.

Zu Birnbacher meinte der Richter, die Aussage von Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer, der ganz klar ausgesagt habe, Haider gefragt zu haben, wer Birnbacher beauftragt habe und wer ihn bezahlen werde. Kulterer habe auch dazugesagt, dies hätte Haider "gerne vergessen". Aufsichtskommissär und Aufsichtsratsvorsitzender hätten Zugang zu allen Informationen gehabt.

Bezüglich des vereinbarten Honorars sah Herrnhofer das Problem, dass die Unterlage, also die Vereinbarung mit Birnbacher, aus dem Jahr 2008 stamme, die Vereinbarung in Wahrheit aber ein Jahr vorher getroffen worden sei. Es sei aber völlig klar, dass sowohl Haider als auch Martinz "klar war, dass nicht die gesamte Summe Birnbacher zufließen soll". "Wir gehen davon aus, dass das von vorneherein eine abgemachte Sache war." Es habe nur einen Käufer gegeben, es sei zudem falsch, dass es keine Investmentbank bei dem Verkauf gegeben habe. Herrnhofer: "Es war die Credit Suisse dabei." Diese hätte den Auftrag gehabt, den Preis zu verhandeln. (Die Credit Suisse war im Auftrag von Tilo Berlin tätig, Anm.).

Dass kein vernünftiger Mensch in dieser Situation eine Vereinbarung über einen solchen Betrag abschließen würde, sei völlig klar. Wenn man sich die Berichte und Tätigkeiten Birnbachers ansehe, sei eindeutig, dass zwölf Millionen Euro nicht angemessen sein könnten. Es sei nicht das Geständnis Birnbachers allein ausschlaggebend, sondern auch jenes von Martinz, der zugegeben habe, dass es eine solchen Deal gebe. Dass Birnbacher selbst nicht daran geglaubt hatte, dass das so in Ordnung sei, habe er ja zugegeben. Er sei zu Haider gegangen und habe gemeint, das sei aber schon sehr viel Geld, dieser habe ihm dann gesagt, dass eh alles super laufe und er sich keine Sorgen zu machen brauche. Es sei klar, dass nicht im Interesse des Landes Kärnten eine solche Vereinbarung geschlossen worden sei. Nur so sei verständlich, dass die Vorstände nicht über Birnbacher informiert worden seien, so der Richter.

Die Vorstände hätten nicht nachgefragt, wer die Verhandlungen über den Verkauf geführt hätte. Diese Frage hätte aber geklärt werden müssen, man könne sich da auch nicht auf Rechtsberatung ausreden, sondern das liege in der Geschäftsführerverantwortung, meinte Herrnhofer.

Anwälte legten Berufung und Nichtigkeit ein

Zum Strafausmaß von 5,5 Jahren für Josef Martinz meinte Richter Manfred Herrnhofer, das Hypo-Geschäft sei wohl ein gutes Geschäft gewesen, aber auch eines der "schmutzigsten Geschäfte Kärntens", das für eigene Zwecke verwendet worden sei. Erschwerend sei natürlich auch die Höhe des Schadens, mildernd die Unbescholtenheit. Martinz habe richtig gesagt, dass er es nicht allein gewesen sei, "aber der andere ist nicht mehr da". Der Ankläger und die Anwälte von Martinz, Megymorez und Xander legten umgehend Berufung und Nichtigkeit ein. Birnbacher erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

Bezüglich der Strafzumessung habe es sich der Senat nicht leicht gemacht, betonte Herrnhofer. Man habe alle Für und Wider abgewogen, "und es ist uns völlig egal, was die Zeitungen schreiben". Mildernd sei neben der Unbescholtenheit auch das Faktum, dass die Tat lange zurückliege, was sich bei allen Angeklagten in einem "Abzug von sechs Monaten" niederschlage. Allen vier komme zugute, dass ein Teil der Summe sichergestellt worden sei. Die "besonders verwerfliche Motivlage" komme bei Martinz erschwerend hinzu. Bei den Vorständen sei neben der Unbescholtenheit einberechnet worden, dass die Tat unter Einwirkung eines Dritten erfolgt sei. Hier sei aus generalpräventiven Aspekten keine teilbedingten Strafen gewährt worden, sie seien immerhin hoch bezahlte Manager.

Die Beurteilung Dietrich Birnbachers sei schwierig gewesen, führte der Richter aus. Die Milderungs- und Erschwerungsgründe seien leicht zu fassen gewesen. "Er war der einzige, der Verantwortung übernommen hat." Beim Wert des Geständnisses sei klar, es habe zur Wahrheitsfindung definitiv beigetragen. "Wir sind nicht überzeugt, dass er uns in allen Bereichen die ganze Wahrheit gesagt hat." Dies betreffe vor allem seine Vermögensverhältnisse. Andererseits habe er sich zur Schadensgutmachung verpflichtet. Es gebe für Birnbacher keine Kronzeugenregelung, aus spezialpräventiven Überlegungen sei man aber der Ansicht, dass er nicht die gesamte Strafe verbüßen müsse.

Herrnhofer hatte Martinz vorgehalten, dass er Megymorez in der Aufsichtsratssitzung sagen hatte lassen, wie niedrig die Kosten gewesen seien, und das zu einem Zeitpunkt, als schon klar gewesen sei, dass Geld fließen würde. Das Gericht sei zwar durchaus der Ansicht, dass es ein großes Geschäft gewesen sei, wie Martinz immer wieder betont habe. Aber zu dem Zeitpunkt, als es zur Umsetzung der Vertragsentwürfe ging, sei die weitere Geheimhaltung nicht mit Untersuchungsausschuss oder dass die Bayern noch kein Geld überwiesen hätten zu begründen. "Hier wird verheimlicht." Die Politik habe das Primat des Handelns auch hier nicht aus der Hand gegeben.

Das sei daran zu erkennen, dass Megymorez nichts anderes eingefallen sei, als 2008 einen Gegenbrief zu verfassen und mit Birnbacher gemeinsam den Anschein zu erwecken, dass das Ganze bereits 2007 geschehen sei. Hier habe die Politik bestimmt: Die Holding hat das zu zahlen. Herrnhofer: "Das war nicht der unausgesprochene Befehl, sondern der ausgesprochene Befehl." Das Leistungsverzeichnis des Steuerberaters sei eine Chronologie gewesen, das müsse Juristen, wie es die beiden Vorstände seien, klar gewesen sei.

Aber, so der Richter, "es wird noch schlimmer". Man habe einen Rechtsberater beigezogen, der mit dem Gutachter diskutiere. "Ein objektiver Prüfungsauftrag sieht anders aus." Auch hier wieder die Erklärung des Richters: Es sei die Direktive von der Politik ausgegeben worden, die Kosten seien zu übernehmen.

Bemerkenswert aus rechtlicher Sicht sei, dass sich Haider und Martinz absichern wollten, auf keinen Fall zahlen zu müssen, falls die Landesholding doch nicht in der Lage sein sollte, das Honorar zu zahlen. "Da gehört schon eine kriminelle Energie der besonderen Art dazu." Herrnhofer bezog sich dabei auf Verzichtserklärungen Birnbachers. Dieser hatte den Politikern schriftlich gegeben, dass er ihnen gegenüber auf Ansprüche verzichte. Martinz und Haider seien "Prüfungsorgane" der Landesholding gewesen, und genau diese hätten sich in der Frage, ob die Holding ihre Zahlungsverpflichtung übernehmen müsse, massiv eingeschaltet.

Martinz sieht "Schauprozess"

Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz hat in einer ersten Stellungnahme nach seiner Verurteilung zu fünfeinhalb Jahren Haft das Verfahren als "Schauprozess" bezeichnet. Noch im Gerichtssaal erklärte er, die Entscheidung des Richters sei im politischen Umfeld zu finden und nicht sachlich begründet. Er hoffe, dass dies in der höheren Instanz anders sein werde. Der Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher meinte hingegen, er akzeptiere den Schuldspruch.

Martinz machte "zu großen Druck" auf den Richter für dessen Entscheidung verantwortlich. "Ein Alptraum ist wahr geworden", so der Expolitiker. Er werde dafür bestraft, dass er mit einem komplizierten Verkaufsprozess dem Land 832 Millionen Euro gebracht habe.

Birnbachers Verteidiger Richard Soyer erklärte in einer Presseinformation nach der Urteilsverkündung: "Er steht zu seiner Schuld und will an einer umfassenden Schadenswiedergutmachung soweit ihm möglich mitwirken." Ob Birnbacher die über ihn verhängte teilbedingte dreijährige Freiheitsstrafe annimmt oder bekämpft, werden der Steuerberater und sein Rechtsbeistand bis kommenden Donnerstag entscheiden.

"Ich habe einen großen Fehler gemacht und nun eine Strafe dafür erhalten. Ich habe dem Gericht alles gesagt, was ich weiß, und ich bin froh, dass der Prozess und die notwendige Aufarbeitung dieses Falles nun vorbei sind. Es war ein hartes, aber faires Verfahren, das mir geholfen hat, mit meinem schweren Fehler leben zu lernen", wird Birnbacher in der Pressemitteilung zitiert. Welche Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung es gebe, soll in den kommenden Wochen geklärt werden. Zum Ausgang des Strafverfahrens bemerkte Birnbachers Rechtsvertreter: "An den Schuldsprüchen des Gerichts ist aus unserer Sicht keine Kritik zu üben. Es war ein faires und transparentes Verfahren. Die Entscheidung des Gerichts zur Schuldfrage ist zu akzeptieren."


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