Kein Urteil: Verhandlung auf 1. Oktober vertagt
Überraschung beim Birnbacher-Prozess am Abend: Die Anwälte haben mit ihrer Taktik, das Verfahren durch Verlesungen in die Länge zu ziehen ihr Ziel erreicht. Das Urteil kann frühestens am 1. Oktober gesprochen werden.

Foto © TraussnigDie Angeklagten und Richter Herrnhofer
Stoisch, irgendwie entrückt stellte sich Josef Martinz Freitag früh minutenlang vor die Kameras. Erst als Richter Manfred Herrnhofer die in Erwartung eines Urteils aufmarschierte Riesenschar an Fotografen und Kameraleuten aus dem Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes Klagenfurt bat, setzte sich der Angeklagte hin. Der Kärntner Ex-ÖVP-Chef vermittelte zu Beginn des vermeintlich letzten Verhandlungstages im Prozess um das Sechs-Millionen-Honorar für Steuerberater Dietrich Birnbacher den Eindruck, sich mit dem Unvermeidlichen abgefunden zu haben.
Ursprünglich wollten Martinz und Jörg Haider den Steuerberater beim Verkauf der Hypo-Bank sogar mit zwölf Millionen "vergolden". Deshalb stehen Martinz, Birnbacher und die zwei Vorstände der Landesholding, die das Honorar gezahlt hat, vor Gericht.
Das Unvermeidliche, eine im Raum stehende Verurteilung ihrer Klienten, so lange wie möglich hinauszuschieben, schienen sich hingegen zwei der vier Verteidiger vorgenommen zu haben. Alexander Todor-Kostic, Anwalt von Martinz, und Martin Nemec, Verteidiger von Landesholding-Vorstand Hans-Jörg Megymorez, fuhren mit einer Vielzahl an Beweisanträgen und langwierigen Verlesungswünschen auf. Nach einem schon zuvor zähen Verhandlungstag beendete Richter Herrnhofer nach acht Stunden den Verlesungsmarathon von fast allen in der Causa erstellten Gutachten und Hunderten Akten. Er vertagte auf 1. Oktober. Ob es dann Urteile gibt, ist ungewiss. Denn die Verlesung geht weiter. Die Verteidiger wollen nur ein Gutachten nicht mehr vorgelesen bekommen - jenes des deutschen Gutachters Frank Schäfer. Er hatte die Leistung Birnbachers mit maximal 200.000 Euro bewertet.
Gutachten bestellt
Unrund wurden nur die Zuhörer. Richter Herrnhofer arbeitete das Programm ruhig und geduldig ab. Er will der Berufungsinstanz, dem Obersten Gerichtshof, keine Anhaltspunkte für Nichtigkeit liefern. Einen Zeugen konnte Herrnhofer bewegen, auf der Stelle von Wien nach Klagenfurt zu fahren. Das zahlte sich zumindest für Ankläger Staatsanwalt Andreas Höbl aus. Wirtschaftsprüfer Michael Schober von Deloitte ließ durchblicken, dass von der Landesholding in der Beauftragung versucht wurde, dem bestellten Gutachten eine bestimmte Richtung zu geben. Erstellt hat das Gutachten über die Angemessenheit des Honorars Gottfried Spitzer, gegen den deshalb wegen des Verdachtes des Beitrags zur Untreue ermittelt wird. Spitzer hat sich der Aussage entschlagen. Auch Rechtsanwalt Michael Sommer hat vom Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Er soll eine Vereinbarung zwischen Jörg Haider und dem Steuerberater aufgesetzt haben, mit der Birnbacher auf eventuelle Ansprüche gegenüber Haider verzichtete.
Nicht verzichten wollen jetzt Land und Landesholding auf die Rückforderung des Honorars und Schadensersatzansprüche an die Angeklagten im Falle ihrer Verurteilung. Finanzlandesrat Harald Dobernig (FPK) sowie FPK und ÖVP im Aufsichtsrat der Holding hatten lange zugewartet, bis sie den Privatbeteiligtenanschluss an den Prozess beschlossen.
Streit über Ansprüche
Birnbacher erkannte Freitag einen offenen Anspruch der Holding von 1,1 Millionen Euro an. Von der Justiz beschlagnahmte rund 970.000 Euro hat die Holding schon zurückerhalten. Als Gutmachung betrachtet Birnbacher von ihm bereits bezahlte Steuern. Seine gestrige Erklärung dafür: "Mir wird der Vorwurf gemacht, mit meinem Honorar die Steuerzahler geschädigt zu haben. Der Steuerzahler besteht auch aus dem Fiskus."
Martinz-Verteidiger weist Vorwürfe zurück
Alexander Todor-Kostic, der Verteidiger von Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz, gegen den ein Strafverfahren wegen Untreue in der sogenannten Birnbacher-Causa geführt wird, hat am Freitagabend Vorwürfe, wonach seine Verteidigungsstrategie zur Vertagung des Birnbacher-Prozesses am Freitag geführt habe, in einer Stellungnahme gegenüber die APA zurückgewiesen. Er wies darauf hin, dass die Verlesungsanträge vom Verteidiger des Erstangeklagten Hans-Jörg Megymorez gestellt worden wären.
Die Hauptverhandlung sei wegen der "zeitlichen Limitierung eines Schöffen" vertagt worden, er sei jederzeit für das Schlussplädoyer bereit gewesen, betonte Todor-Kostic. Er übte zudem scharfe Kritik an der "völlig tendenziösen und einseitigen Berichterstattung in den Printmedien über das gegenständliche Verfahren".
Dass Todor-Kostic am Freitag die Ladung von Zeugen in die Hauptverhandlung beantragt hatte, die telefonisch oder per Fax gegenüber dem Gericht erklärt hatten, von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch zu machen, erwähnte der Anwalt nicht. Seine Argumentation im Gerichtssaal lautete, die Entschlagung sei nur dann formal korrekt, wenn sie in der Hauptverhandlung nach entsprechender Belehrung erfolgt wäre. Diese Anträge, die das Verfahren deutlich verlängert hätten, wurden vom Schöffensenat abgelehnt.

















