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Zuletzt aktualisiert: 13.09.2012 um 05:10 UhrKommentare

20. Jänner als Doppel-Wahltag

Landtagswahl und Volksbefragung zur Wehrpflicht an einem Tag. Seit Mittwoch ist auch der 20. Jänner eine Option. Darüber diskutiert jetzt die Politik. Von Andrea Bergmann

Foto © APA

Zwei auf einen Schlag - oder Abstimmen im Doppelpack. Das könnte den Kärntnerinnen und Kärntnern bevorstehen. Denn jetzt wird nicht nur über den 25. November und 3. März 2012 als Termine für vorgezogene Landtagswahlen gerungen. Seit Mittwoch ist auch der 20. Jänner eine Option - wohl mit dem Hintergrund einer möglichen Stimmenmaximierung.

Am 20. Jänner findet die vom Bund festgesetzte österreichweite Volksbefragung zur Wehrpflicht statt. Die Kärntner ÖVP ist dafür, dass am selben Tag auch die Landtagswahl stattfindet, sollte der 25. November scheitern. So preschte just der geschäftsführende Parteichef Gabriel Obernosterer vor. Das würde Kosten sparen und dem Wahlvolk den zweimaligen Urnengang binnen weniger Wochen (bis zum 3. März) ersparen.

Siebenter Anlauf

In den roten und grünen Reihen herrscht Verwunderung über Obernosterers Vorstoß. Denn Wahlen am 20. Jänner würde Wahlkampf im Advent bedeuten, was der ÖVP-Chef eigentlich ablehnt. Zudem wird die schon jetzt von Obernosterer deponierte Fürsprache für den 20. Jänner als Schwächung der bisherigen SPÖ-ÖVP-Grünen-Einigkeit für den 25. November gesehen. Denn nächste Woche, beim siebenten Sonderlandtag, gibt es noch einen letzten Versuch zur vorzeitigen Landtagsauflösung für Wahlen am 25. November.

Entsprechend differenziert kommentieren SPÖ-Chef Peter Kaiser und der Grüne Rolf Holub den 20. Jänner. Scheitert der 25. November, würde Kaiser "mit Bauchweh für den Jännertermin stimmen. Jeder Tag früher als der 3. März ist ein Zukunftsgewinn für Kärnten." Ähnlich argumentiert Rolf Holub. "Der 20. Jänner hat etwas für sich. Da könnte man etwas verbinden und es ist ein früherer Termin als der 3. März." Bemerkenswert: Auch FPK-Chef Kurt Scheuch gibt sich auf Nachfrage der Kleinen Zeitung punkto 20. Jänner offen. "Ausschießen kann ich nichts, wir schauen uns das an. Zur Zeit haben wir aber den 3. März ins Auge gefasst." Landeshauptmann Gerhard Dörfler hält allerdings am März-Termin fest.

Rechtlich ist der Wahl-Doppelpack möglich, "die Gleichzeitigkeit ist in keinem Gesetz ausgeschlossen", heißt es von der Wahlabteilung des Landes. Wobei es organisatorische Probleme geben könnte: Denn es bräuchte anders als bei der Gemeinderats- und Landtagswahl im März 2009 zwei Wahlbehörden: eine Bundeswahlbehörde für die Volksbefragung und eine Landeswahlbehörde für die Landtagswahl. Das könnte zu personellen Problemen führen. Eine große Kostenersparnis wird nicht gesehen: Neben den Wahlbehörden sind auch Wahlkuverts und Stimmzettel in zweifacher Ausfertigung notwendig, aus Platzgründen wären teils mehrere Wahllokale erforderlich.

ANDREA BERGMANN

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