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Zuletzt aktualisiert: 17.08.2012 um 20:41 UhrKommentare

Krötensager: Richterin fühlt sich befangen

Die Scheuchs und die Justiz - ein Dauerbrenner. Diesmal geht es um Kurt Scheuch, mit dem sich die Kärntner Richter befassen müssen. Der frischgebackene Landeshauptmannstellvertreter wurde, wie berichtet, von der Staatsanwaltschaft Graz wegen Beleidigung angeklagt. Weil er, so der Vorwurf, einen Richter öffentlich als "Kröte" bezeichnet hat.

Richter Christian Liebhauser-Karl

Foto © APA/EggenbergerRichter Christian Liebhauser-Karl

Für das Verfahren ist das Bezirksgericht Klagenfurt zuständig. Doch die erste Richterin, die den Akt nach den Regeln der festen Geschäftsverteilung zugeteilt bekam, hat sich bereits für befangen erklärt. Richterin Gabriela Kropf lehnte den Prozess ab, weil es sich bei dem Opfer der Beleidigung um einen Kollegen handelt. Und zwar um Richter Christian Liebhauser-Karl. Er hatte Uwe Scheuch im Vorjahr zu 18 Monaten Haft verurteilt hat, sechs davon unbedingt. Kurz darauf holte Bruder Kurt verbal aus, und beschimpfte - laut Strafantrag - den Richter.

Wegen dieses Krötensagers drohen Kurt Scheuch bis zu drei Monate Haft oder eine Geldstrafe. Doch zuerst muss sich ein Richter finden, der sich nicht befangen fühlt. Martina Löbel, Sprecherin des Bezirksgerichts Klagenfurt: "Der Akt ist bei der nächsten Richterin." Konkret bei Margot Wenger . Sollte auch sie sich für befangen erklären, wird der Akt weiter wandern. "Die Reihenfolge muss befolgt werden", sagt Löbel. "Wir haben 19 Richter am Bezirksgericht. Bis Mitte September ist mit einer Entscheidung zu rechnen." Falls sich alle für befangen erklären, bestimmt der Befangenheitssenat des Landesgerichts ein anderes Kärntner Bezirksgericht für den Scheuch-Prozess.

Und wenn sich gar kein Kärntner Bezirksrichter unbefangen fühlt? "Dann muss das Oberlandesgericht Graz ein Bezirksgericht finden", erklärt Löbel. Mit Graz haben die Scheuchs ja gute Erfahrungen gemacht. Immerhin wurde das erste Urteil gegen Uwe Scheuch vom OLG Graz aufgehoben. Für Kurt Scheuch gilt die Unschuldsvermutung.

MANUELA KALSER

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